Allgemeine Informationen und Datenschutz
Die Fachabteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten ("Ausländerbehörde") der Stadt Würzburg ist zuständig für alle Personen, die in Würzburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Daneben kann sich auch eine Zuständigkeit ergeben für Personen, die sich nur vorübergehend in Würzburg aufhalten (z.B. Besucher).
Die Fachabteilung Staatsangehörigkeit- und Ausländerangelegenheiten vollzieht zum einen Ausländerrecht und zum anderen Staatsangehörigkeitsrecht. Zu den Hauptaufgaben gehören die Erteilung und die Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Mitwirkung in Visumsverfahren, Einbürgerungen, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen ("Einladung").
Informationen zum Datenschutz
Die Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person gem. Art. 13 DSGVO finden Sie hier:
DSGVO Informationspflichten - Ausländerangelegenheiten, 21 KBDSGVO Informationspflichten - Einbürgerung, 123 KB