Alle Bestandsbetreuerinnen/-betreuer (Personen, die bereits vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben und weiterhin führen), werden kraft Gesetz vorläufig registriert.
Alle Bestandsbetreuerinnen/-betreuer müssen bis spätestens 30.06.23 einen Registrierungsantrag stellen. Dann endet die vorläufige Registrierung.
Der Registrierungsantrag ist in Textform zu stellen und sollte folgende Unterlagen beinhalten:
Nachweis der erstmaligen Bestellung als berufliche Betreuerin / beruflicher Betreuer (Beschluss vor dem 01.01.2020)
eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf
- Übersicht mit den Aktenzeichen aller aktuell geführten Betreuungen (nach AG)
- Erklärung zum zeitlichen Umfang und der Organisationsstruktur der Tätigkeit
- Nachweis über den Versicherungsschutz
- Zudem muss ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) beantragt werden. Bitte geben Sie hierzu direkt die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg an (Hinweis: Sie benötigen KEIN Anschreiben von uns, da kein erweitertes Führungszeugnis gemeint ist).
Personen, die unter drei Jahren beruflich Betreuungen führen, müssen zudem ihre Sachkunde nachweisen. Dies ist gem. § 4 BtRegV auf drei verschiedenen Arten möglich:
- durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs
- durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs oder
- durch anderweitige Nachweise.
Fehlende Sachkundekenntnisse müssen durch den Besuch entsprechender Lehrgänge erworben werden. Bis zum 30.06.2025 muss die Sachkunde vollständig nachgewiesen werden.
Die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg stellt Merkblätter mit ausführlichen Informationen zu den im Registrierungsverfahren einzureichenden Unterlagen sowie Formulare für die Antragstellung als Download zur Verfügung. Alle Formulare und Informationen sind nicht barrierefrei und dienen nur zum Herunterladen und zum Ausfüllen per Hand, sowie zum Versenden. Weil die Voraussetzungen für die Registrierung jeweils unterschiedlich sind, ist für die Antragsstellung zwischen 3 Personengruppen zu unterscheiden: