Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung und Sicherheitssatzung
Hierzu zählen:
- Alkoholgenuss soweit dadurch die öffentliche Sicherheit u. Ordnung beeinträchtigt wird
- Betteln im Stadtgebiet
- Erzeugen von Glasbruch
- Füttern von Tauben
- Notdurft in der Öffentlichkeit
- Offene Feuerstellen sowie Grillen (außerhalb der ausgewiesenen Grillplätze)
- Plakatieren (nur mit Genehmigung an öffentlichen Plakatständern möglich)
- Verteilen von Handzetteln an Pkws
- Unangeleinte Hunde in der Grünanlage (Anleinpflicht für alle Hunde)
- Unangeleinte Hunde im Stadtgebiet (über 50 cm Schulterhöhe)
- Verschmutzung durch Hundekot
- Wegwerfen v. Abfällen (Zigaretten, Kaugummi, Papier u. sonstige Abfälle)
Darüber hinaus werden unter Umständen vom Ordnungsdienst Ordnungswidrigkeitsanzeigen an die zuständige Bußgeldstelle - FA Ordnungsaufgaben - weitergeleitet. Von dieser Stelle wird ein Bußgeldverfahren eröffnet!
Das tatsächliche Bußgeld hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. (Bußgeldrahmen bis 2.500 €)
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an uns wenden:
KOD@stadt.wuerzburg.de Tel. 0931/37-3499