Informationen zum Wohnberechtigungsschein
In der Stadt Würzburg gibt es ca. 4.100 öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen). Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über den entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Die Bescheinigung kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten diesen WBS, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden:
Das Erteilen von WBSen soll sicherstellen, dass nur die Personen eine Sozialwohnung erhalten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nichtverheiratete Paare sind unter best. Voraussetzungen ebenfalls wohnberechtigt.
Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein ?
Auf Antrag wird beim Vorliegen der Voraussetzungen der 'Bayerische' (in ganz Bayern gültige) WBS ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung, in der der Umfang der Wohnungsberechtigung genau beschrieben wird, können Sie sich dann bei dem jeweiligen Vermieter um eine entsprechende Sozialwohnung bewerben.
Wohnungssuchende, die nicht in Würzburg wohnen, jedoch nach Würzburg ziehen wollen, müssen die Wohnberechtigung für eine Sozialwohnung grundsätzlich bei ihrer Heimatgemeinde (bzw. Landratsamt) beantragen - es sei denn, der Wohnungssuchende hat in Würzburg bereits eine bestimmte geförderte Wohnung in Aussicht (=schriftl. Einverständnis des Vermieters erfordelich).
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein ?
Die Erteilung eines WBS ist dann möglich, wenn die Netto-Einkommensgrenze nicht überschritten wird (beachten Sie bitte dazu die Anmerkung am Ende der Seite):
Personenzahl | Bruttoeinkommen ca. | entspr. gesetzliche Eink.grenze | max. Wohnungsgröße |
1 | 20.900,- | 14.000,- | 2 Wohnräume oder 50 m² |
2 | 32.300,- | 22.000,- | 3 Wohnräume oder 65 m² |
3 (1 Kind) | 39.400,- | 27.000,- | 3 Wohnräume oder 75 m² |
4 (2 Kinder) | 46.600,- | 32.000,- | 4 Wohnräume oder 90 m² |
5 (3 Kinder) | 53.700,- | 37.000,- | 5 Wohnräume oder 105 m² |
Die Bruttobeträge ergeben sich dadurch, dass vom tats. Steuerbrutto erst Werbungskosten und dann jeweils 10% für tatsächlich gezahlte Einkommensteuer, Krankenvers. und Rentenvers. pauschal abgezogen werden.
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die gesetzl. Einkommensgrenze um 4.000 € und die maximale Wohnungsgröße um 15 m² oder einen Raum. Wenn es sich um Kinder i. S. d. § 32 des Einkommensteuergesetzes handelt, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 1000,00 € (also insgesamt 5.000 €).
Beispiel: Ehepaar mit Kind möchte 3-Zimmerwohnung mit 80m² beziehen > möglich, da Grenze 'Zimmeranzahl' eingehalten.
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein ?
Der allgemeine WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Anzahl der Personen, für die der WBS gilt sowie die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Der gezielte WBS wird ausgestellt, wenn eine bestimmte Wohnung bezogen werden soll. Er gilt nur für diese Wohnung.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein ?
Für die Ausstellung des WBS müssen Gebühren verlangt werden. Grundsätzlich sind 15,00 € zu zahlen, in bestimmten Einzelfällen 20,00 €.
Anmerkung:
Im Stadtgebiet Würzburg gibt es auch eine (geringere) Anzahl im sog. 3. Förderweg oder im Modernisierungsprogramm geförderter Wohnungen. Hierfür gelten von den o.g. Vorschriften abweichende Regelungen, insbesondere ist das maximal zulässige Einkommen in diesen Fällen höher. (bis ca. + 35 % ggü. den Tabellenwerten)