Informationen zum Wohnberechtigungsschein
In der Stadt Würzburg gibt es ca. 5.400 öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen). Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über den entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Die Bescheinigung kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten diesen WBS, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden:
Das Erteilen von WBSen soll sicherstellen, dass nur die Personen eine Sozialwohnung erhalten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein ?Auf Antrag wird beim Vorliegen der Voraussetzungen der WBS ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung, in der der Umfang der Wohnungsberechtigung genau beschrieben wird. können Sie sich dann bei dem jeweiligen Vermieter um eine entsprechende Sozialwohnung bewerben.
Mietsuchende, die nicht in Würzburg wohnen, jedoch nach Würzburg ziehen wollen, müssen die Wohnberechtigung für eine Sozialwohnung grundsätzlich bei ihrer Heimatgemeinde beantragen - es sei denn, der Mietsuchende hat in Würzburg bereits eine bestimmte öffentlich geförderte Wohnung in Aussicht.
Die Erteilung eines WBS ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Personenzahl | Bruttoeinkommen ca. | entspr. gesetzliche Eink.grenze | Angemessene Wohnungsgröße |
1 | 18.100,- | 12.000,- | 2 Wohnräume oder 50 m² |
2 | 27.600,- | 18.000,- | 3 Wohnräume oder 65 m² |
3 | 33.200,- | 22.600,- | 3 Wohnräume oder 75 m² |
4 | 39.800,- | 27.200,- | 4 Wohnräume oder 90 m² |
5 | 46.300,- | 31.800,- | 5 Wohnräume oder 105 m² |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die gesetzl. Einkommensgrenze um 4.100 € und die angemessene Wohnungsgröße um 15 m² oder einen Raum. Wenn es sich um Kinder i. S. d. § 32 des Einkommensteuergesetzes handelt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 500,00 €. Von der Summe des Jahreseinkommens können Frei-und Abzugsbeträge abgesetzt werden.
(s. auch > Anmerkung)
Der allgemeine WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Anzahl der Personen, für die der WBS gilt sowie die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Der gezielte WBS wird ausgestellt, wenn eine bestimmte Wohnung bezogen werden soll. Er gilt nur für diese Wohnung.
Für die Ausstellung des WBS müssen Gebühren verlangt werden. Grundsätzlich sind 15,00 € zu zahlen, in bestimmten Einzelfällen bei Einkommensüberschreitungen 20,00 €.
Anmerkung: