Bild: Menschen betreten das Bürgerbüro

Bürgerbüro

Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
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Tel: 09 31/ 37 20 00
Fax: 09 31/ 37 20 29

Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, können einen Reisepass beantragen.

In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich.  Die Gebühren verdoppeln sich !

Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).

Zudem muss bei Antragstellung unter 16 Jahren ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Stand März 2011.fileEinverständniserklärung Stand März 2011.pdf

 

Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.

Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtesexterner Link entnehmen.

Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und gegebenenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 59,00 Euro.