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Bürgerbüro

Ersatz und Neuantrag

Hier finden Sie Informationen, was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins unternehmen können:

Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?

Im Falle eines Verlustes empfehlen wir Ihnen zunächst ca. 6 Wochen abzuwarten, bevor Sie ein neues Führerscheindokument beantragen.


Was muss ich mitbringen?

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift. Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Da Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben müssen, muss die Antragstellung persönlich erfolgen.


Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Verluste von Dokumenten wie dem Führerschein müssen durch eine Eidesstattliche Versicherung belegt werden. Falls fälschliche Abgeben in einer Eidesstattlichen Versicherung einer Behörde gegenüber ist das eine Straftat nach Strafgesetzbuch. Durch die Abgabe dieser Versicherung soll gewährleistet sein, dass jede Person ausschließlich im Besitz eines Führerscheins sein kann, sodass z.B. bei Verlust durch Alkoholdelikte kein zweiter Führerschein bei Entzug vorhanden sein kann. 


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt 30,00 € sowie 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung.

Falls Ihr Führerschein beschädigt ist, können Sie einen Ersatzschein beantragen.

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten bzw. müssen diese ändern. Des Weiteren sind Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • Ihren bisherigen Führerschein den Sie ändern lassen möchten
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unsere Fax-Nummer : 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Für einen Ersatzführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 26,70 Euro an.

Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Namensänderungen oder Auflagenänderungen).
 

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten bzw. müssen diese ändern. Des Weiteren sind Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • Ihren bisherigen Führerschein den Sie ändern lassen möchten und die Unterlagen die für die Änderung notwendig sind z.B. Urkunde über die Namensänderung, Heiratsurkunde, geänderten Pass, ärztliches Gutachten im Original ; über die vorzulegenden Unterlagen können Sie sich vorab telefonisch in der Führerscheinstelle erkundigen
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unsere Fax-Nummer : 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Für einen Ersatzführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 26,70 Euro an.

Hier erhalten Sie Informationen zur Neubeantragung der Fahrerlaubnis

Wer kann einen entzogenen oder abgegebenen Führerschein neu beantragen?

Mit der rechtskräftigen Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen. Alle Führerscheine (z. B. Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein) die Sie noch im Besitz haben, sind ungültig und müssen zurückgegeben werden. Sie dürfen dann als Führer eines Fahrzeugs nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Tun Sie es doch, begehen Sie eine Straftat!

Die folgenden Informationen gelten nicht nur für den Entzug einer Fahrerlaubnis, sondern auch für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach freiwilligem Verzicht.

Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch neu erteilt. Bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. In dem Antragsverfahren ist Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängig vom Strafverfahren neu zu prüfen! Es werden z. B. Auskünfte aus dem Straf- und Fahreignungsregister angefordert.


Was muss ich mitbringen, um meine Fahrerlaubnis neu zu beantragen?

Über die im einzelnen Fall erforderlichen Unterlagen und die bei der Antragstellung zu entrichtenden Gebühren informiert die Führerscheinstelle.

Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Führerscheinstelle unter den Telefonnummern

  • 0931/37-2754 für alle Nachnamen beginnend mit A-F

  • 0931/37-2742 für alle Nachnamen beginnend mit G-J, T-Z

  • 0931/37-3754 für alle Nachnamen beginnend mit K-N 

  • 0931-37-2743 für alle Nachnamen beginnend mit O-S 

Bitte vereinbaren Sie für Ihre persönliche Vorsprache einen Termin.

Ausführliche Informationen erhalten Sie über das Informationsportal des technisch-wissenschaftlichen Instituts des Bundesamt für Straßenverkehr unter www.bast.de/mpuexterner Link


Was kostet eine Neubeantragung?

Die Kosten für eine Neubeantragung sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Führerscheinstelle unter oben genannten Telefonnummern in Verbindung.
 


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