Grundsteuer:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt, multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Würzburg. Dieser beträgt für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft) 340 v.H., für die Grundsteuer B (alle anderen Immobilien) 450 v.H..
Ansprechpartner:
Herr Zeißner
0931/37 32 31
peter.zeissner@stadt.wuerzburg.de
Zimmer 209
Frau Höfling
elisabeth.hoefling@stadt.wuerzburg.de
Frau Hildebrandt
nicole.hildebrandt@stadt.wuerzburg.de
Frau Jeckel-Schnauder
claudia.jeckel-schnauder@stadt.wuerzburg.de
Tel. 09 31/ 37 34 58
Zimmer 211
Abfallgebühren:
Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Würzburg. Die Gebühren berechnen sich nach der Größe und Anzahl der Müllbehälter und der Häufigkeit der Abfuhr.
Ansprechpartner:
Frau Höfling
elisabeth.hoefling@stadt.wuerzburg.de
Frau Hildebrandt
nicole.hildebrandt@stadt.wuerzburg.de
Frau Jeckel-Schnauder
claudia.jeckel-schnauder@stadt.wuerzburg.de
Tel. 09 31/ 37 34 58
Zimmer 211
Straßenreinigungsgebühren:
Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Würzburg. Die Gebühren berechnen sich nach der Straßenfrontlänge des Grundstücks und der Häufigkeit der Reinigung.
Ansprechpartner:
Frau Höfling
elisabeth.hoefling@stadt.wuerzburg.de
Frau Hildebrandt
nicole.hildebrandt@stadt.wuerzburg.de
Frau Jeckel-Schnauder
claudia.jeckel-schnauder@stadt.wuerzburg.de
Tel. 09 31/ 37 34 58
Zimmer 211
Kanaleinleitungsgebühren:
Die Kanaleinleitungsgebühren gliedern sich in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Entwässerungsbeitrags- und Gebührensatzung der Stadt Würzburg. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem jährlichen Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Grundstücksgröße, einem Gebietsabflussbeiwert und dem Gebührensatz berechnet.
Ansprechpartner:
Herr Zeißner
Tel. 09 31/ 37 32 33
Zimmer 209
peter.zeissner@stadt.wuerzburg.de
Frau Rösner
Tel. 09 31/ 37 32 31
Zimmer 209
roesner.bettina@stadt.wuerzburg.de
Gewerbesteuer:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz und die Abgabenordnung. Sie berechnet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt, multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Würzburg. Dieser beträgt zur Zeit 420 v.H.
Ansprechpartner:
Herr Ruchser
Tel. 09 31/ 37 32 35
Zimmer 207
gerhard.ruchser@stadt.wuerzburg.de
Herr Schwenkert
volker.schwenkert@stadt.wuerzburg.de
Tel. 0931/373234
Zimmer 208
Herr Kraft
guenter.kraft@stadt.wuerzburg.de
Tel. 09 31/ 37 32 34
Zimmer 208
Frau Kemmer
madeleine.kemmer@stadt.wuerzburg.de
Tel. 0931/373234
Hundesteuer:
Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Würzburg. Alle Hunde im Stadtgebiet, die älter als 4 Monate sind, müssen angemeldet werden. Die jährliche Steuer beträgt 80,00 Euro.
Ansprechpartner:
Herr Zeißner
Tel. 09 31/ 37 32 33
Zimmer 209
peter.zeissner@stadt.wuerzburg.de
Frau Rösner
Tel. 09 31/ 37 32 31
Zimmer 209
roesner.bettina@stadt.wuerzburg.de