Standesamt | |
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NEU! - Unsere INTERAKTIVE-ONLINE-AUSKUNFT gibt Ihnen gezielt Auskunft über die benötigten Dokumente.
Sie erhalten dort die erforderlichen Informationen und Hinweise. Beantworten Sie bitte einfach die gestellten Fragen und beachten Sie die Hinweise auf der Startseite der Interaktiven-Online-Auskunft. Vielen Dank!
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Informationen für ledige Spätaussiedler oder Vertriebene finden Sie auf einem gesondertem Merkblatt.
Spätaussiedler und Vertriebene sind deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige, die vor dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in anderen ost- oder südosteuropäischen Gebieten hatten, sowie deren Abkömmlinge, und diese Gebiete aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen verlassen haben, um dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Sie sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Bis 1992 werden betroffene Personen als Vertriebene und seit 1993 als Spätaussiedler bezeichnet.
Allgemeine Information zu benötigten Unterlagen (sofern Sie die Interaktive Online-Auskunft nicht nutzen wollen):
In der Regel benötigen alle deutschen Eheschließenden folgende Unterlagen:
Sofern beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche sind, werden die voranstehend aufgeführten Unterlagen, bzw. die auf dem gesonderten Merkblatt für Spätaussiedler oder Vertriebene aufgelisteten Unterlagen voraussichtlich ausreichend sein.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, werden weitere Unterlagen benötigt. Beachten Sie dann bitte ergänzend den folgenden Punkt.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich:
Bei einer vorangegangenen Ehe wird dies in der Regel durch die Vorlage
einerAbschrift von dem als Heiratsbuch fortgeführten Familienbuch (bei Eheschließung von 1958 bis 2008) der letzten Ehe, erhältlich beim deutschen Eheschließungsstandesamt (Gebühr in Bayern: 10,-- €) nachgewiesen. In das beim zuständigen Standesamt geführte Heiratsbuch/Eheregister wird Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
In Ausnahmefällen, sofern z.B. kein als Heiratsbuch fortgeführtes Familienbuch in Deutschland errichtet wurde, können die Daten der Vorehe alternativ auch durch eine (aktuelle) Eheurkunde in Verbindung mit dem zugehörigen rechtskräftigen Scheidungsurteil oder einer zugehörigen Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, nachgewiesen werden. Dies gilt z.B. für Eheschließungen vor 1958.
Bei einer vorangehenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaftlegen Sie bitte eine aktuelle Abschrift vom Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk vor. Sie erhalten diese am Standesamt des Begründungsortes, bzw. beim Standesamt am Amtssitz des Notars, der die Lebenspartnerschaft begründet hatte (Auskunft gültig für Bayern).
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/Lebenspartnerschaft sind alle früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung glaubhaft zu machen. Wir empfehlen Ihnen daher bereits vorhandene Dokumente mitzubringen aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile, Abschriften vom Lebenspartnerschaftsregister, etc..
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (Eltern, Geschwister usw.) eingeholt werden. Ein vom Standesamt zum Download bereitgestellter Auskunftsbogen sollte bereits ausgefüllt mitgeführt werden. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten nach Möglichkeit zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden. Für eine erforderliche Beratung wird um Terminvereinbarung per Telefon oder per mail gebeten.
Bitte beachten Sie,dass eine individuelle Auskunftserteilung nach
§72 des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Kostengesetz und dem zugehörigen Kostenverzeichnis gebührenpflichtig und eine Gebühr i.H.v. 10,00 Euro zu erheben ist. Diese ist bei Ihrem Beratungstermin hier in bar einzuzahlen.
Erhobene Beratungsgebühren können mit später anfallenden amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer Eheschließung verrechnet werden. Hierzu ist die entsprechende Quittung über die erfolgte Einzahlung der Beratungsgebühren im Standesamt vorzulegen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen - gerade bei Auslandsbezug - keine verbindliche Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.
Weitere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung finden Sie auch im Bayerischen Behördenwegweiser
.
Wie melden Sie die Eheschließung an?!
Mit den erforderlichen Unterlagen und dem vollständig ausgefüllten und von beiden Verlobten unterschriebenen Anmeldeformular können Sie Ihre Eheschließung förmlich anmelden. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem gewünschten Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden. Beim Standesamt Würzburg ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnung in Würzburg gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie ihre Eheschließung anmelden.
Wie und wann kann ein Trautermin vereinbart werden?
Die Vergabe von Eheschließungsterminen erfolgt aus rechtlichen und organisatorischen Gründen erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung bei der bereits alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind und eine abschließende Prüfung der Ehefähigkeit erfolgen konnte.
Freie Trautermine im Standesamt Würzburg finden Sie in unseren Online-Traukalendern.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung möglichst vorab telefonisch oder per mail einen Termin. Sie ersparen sich so unnötig lange Wartezeiten !
Informationen zur Namensführung in der Ehe finden sie hier