Standesamt

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Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
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Eheschließung

Das zweite Jawort (Namensrecht)

Die "Qual" der Namenswahl -
Information über die Möglichkeiten der Namensführung in einer Ehe.

In der Niederschrift der Eheschließung, wie auch in der Eheurkunde wird neben der Tatsache der Eheschließung auch die Entscheidung des Ehepaares zur Namensführung in der Ehe wiedergegeben.

Bild Namenswahl

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Dies kann der Geburtsname des Mannes bzw. der Geburtsname der Frau sein oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name (z.B. aus einer Vorehe) der Frau oder des Mannes sein.

Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt durch gebührenpflichtige, gemeinsame Erklärung beim Standesamt vorgenommen werden (In Bayern aktuell: 25,00 Euro).

Beispiel:
Helga Glück geb. Frohsinn & Hans Glück
oder: Helga Frohsinn & Hans Frohsinn geb. Glück

Eine Ehenamensbestimmung ist für den Bestand der Ehe unwiderruflich.
Die Rückkehr zum Geburtsnamen kann also nur im Falle einer Auflösung der Ehe (z.B. Scheidung, Tod) erfolgen.

Wenn Sie keine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens abgeben, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehung der Ehe tragen.
Aktuell behalten etwa 20% der frisch gebackenen Ehepaare ihre bisherigen Namen.

Beispiel:
Helga Frohsinn & Hans Glück

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen "Doppelnamen" führen. Die Bestimmung eines "Doppelnamens" für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel:
Helga Frohsinn & Hans Frohsinn-Glück
oder: Helga Frohsinn & Hans Glück-Frohsinn
oder: Helga Frohsinn-Glück & Hans Glück
oder: Helga Glück-Frohsinn & Hans Glück


Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten keine deutsche Staatsangehörigkeit oder einer von Beiden mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt:

Ist zumindest ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen.
Sie haben dann die Möglichkeit eine Entscheidung zu treffen, nach welchem Recht Sie Ihre künftige Namensführung bestimmen wollen. Jeder Staat kann für seine Staatsangehörigen ein eigenes Namensrecht vorsehen. Es gibt Länder, die keine Entscheidungsmöglichkeit bezüglich eines Ehenamens gewähren oder nur den Namen des Mannes als Ehename zulassen. Die Wahl des deutschen Namensrechts ist bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auch für ausländische Staatsangehörige möglich. Es kann dann aber sein, dass die eigenen Heimatbehörden die in Deutschland getroffene Entscheidung nicht akzeptieren ("Hinkende Namensführung") und auch nicht in ein Passdokument eintragen.
Ausführliche Informationen zur Namensführung erhalten Sie gerne in einem Beratungsgespräch.

 Weitere Informationen finden Sie auch im Bayerischen Behördenwegweiserexterner Link.


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