Standesamt

Standesamt

Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
In Karte anzeigen
Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 34 21

Wissenswertes

Das Jawort vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten

Was erwartet uns am Trautag im Trausaal, wie läuft die Trauzeremonie auf dem Standesamt eigentlich ab? 
Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen.

 

Gerhard Reichert

 Standesamtsleiter Gerhard Reichert 

Bevor es richtig losgeht

Bitte melden Sie sich mit mit Ihren Trauzeugen (sofern Sie Trauzeugen bestimmen möchten) etwa 10 bis 15 Minuten vor dem vereinbarten Trautermin im Raum gleich links neben dem Trausaal (Anmeldung zur Trauung), damit von der Mitarbeiterin des Standesamtes die letzten Formalitäten (Überprüfung der Personalien usw.) erledigt werden können.
Bitte vergessen Sie (und Ihre Trauzeugen) den Personalausweis oder Reisepass nicht. Beachten Sie bitte, dass es saisonbedingt (Z.B. in der Ferien- oder Weihnachtszeit) auch zu Engpässen bei den Parkmöglichkeiten kommen kann. Fahren Sie daher rechtzeitig zum Standesamt um unnötigen Stress zu vermeiden.

Falls Sie einen Ringwechsel bei der Trauung wünschen, können Sie die näheren Einzelheiten mit unserer Mitarbeiterin vor Ort regeln. Ob Sie die Ringe auf dem "Trautisch" hinterlegen möchten oder ob Trauzeuge oder Kinder die Ringe im entscheidenden Moment nach Vorne bringen, obliegt Ihrer eigenen Entscheidung. Bitte geben Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zum RIngwechsel am Trautag in der "Anmeldung zur Trauung" an. Vielen Dank.

Anschließend werden Sie aufgerufen, sobald der Trausaal frei ist und in den Trausaal gebeten. Ihre Verwandten und Freunde können selbstverständlich gerne an der Trauung als Gäste teilnehmen. Im Trausaal finden maximal bis zu 40 Personen Platz (18 Sitzplätze).

Hinweis für die warme Jahreszeit: Der Trausaal ist seit 2011 voll klimatisiert, sodass wir für ein angenehmes Raumklima sorgen können.


Begrüßung durch den Standesbeamten im Trausaal

Nach den einleitenden Worten des Standesbeamten stellt dieser für die Niederschrift über die Eheschließung förmlich die Anwesenheit der Brautleute und evtl. auch von Trauzeugen und evtl. erforderlichen Dolmetschern fest. Der Standesbeamte wird Sie nun abschließend zur gewünschten Namensführung in der Ehe befragen.
Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist im übrigen für den Bestand der Ehe unwiderruflich - einen bei der Eheschließung bestimmten Ehenamen werden Sie also nicht so einfach wieder los. Eine Hinzufügung zum Ehenamen kann auch später erfolgen und auch widerrufen werden. Nach deutschem Recht kann eine Namensentscheidung im Rahmen der Heirat oder auch später erfolgen (keine Frist!)!

Eingetretene Änderungen seit der Anmeldung bis zur Heirat?

Jetzt muss noch abgeklärt werden, ob seit der Anmeldung bis zur Trauung wesentliche Änderungen in den Ehevoraussetzungen des Brautpaares  eingetreten sind, die Einfluss auf die Ehefähigkeit haben und der Durchführung der anschließenden Trauung hinderlich sind. Es werden sicherlich einige Fragen gestellt werden, die diesen Sachverhalt ergründen sollen.

Sofern keine wesentlichen Änderungen festgestellt wurden, kann die Trauung mit der Ansprache des Standesbeamten beginnen.



Die TRAUUNG                            Brautpaar

 

Geehrtes Brautpaar......

Nach altem Brauch richtet nun der Standesbeamte einige Worte (5-max.10 Minuten) an das Brautpaar um ein wenig feierlichen Rahmen zu schaffen. Falls Sie keine Trauansprache wünschen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.


Es wird ernst - der rechtliche Teil - das entscheidende Jawort
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 BGB).

Der Standesbeamte wird einzeln und nacheinander an die Eheschließenden zum Beispiel folgende Frage stellen:
“Wollen Sie, Herr X mit Ihrer hier anwesenden Verlobten, Frau Y, die Ehe eingehen? - dann antworten Sie bitte mit Ja”“
Nun meine Frage auch an Sie, Frau Y - wollen auch Sie mit Herrn X die Ehe eingehen? - dann antworten Sie bitte ebenfalls mit Ja”.

Anders als bei der kirchlichen Trauung müssen Sie beim Standesamt keine langen Sätze oder Trauformeln auswendig lernen und nachsprechen - Ihr deutliches Ja genügt vollkommen.Sie dürfen natürlich gerne mehr Worte nutzen, ein "Ja" sollte dabei jedoch eindeutig enthalten sein.

Gleichzeitig mit der geschlossenen Ehe tritt eine evtl. getroffene Namensentscheidung mit in Kraft.


Ausspruch des Standesbeamten
Mit dem Jawort beider Eheschließenden ist dann eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen.
Der Standesbeamte stellt daher deklaratorisch (festellend) fest, “dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind” (§ 1312 BGB).


Ringwechsel (auf Wunsch)
Ob Sie sich auch auf dem Standesamt die Eheringe anstecken möchten oder nicht bleibt Ihnen überlassen. Eventuell möchten Sie den Ringwechsel lieber bei einer kirchlichen Trauung durchführen. Ein Ringwechsel ist ein symbolischer Akt, der keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit Ihrer geschlossenen Ehe haben wird.
Der Kuss zur Besiegelung des "Ehekontraktes" sollte aber nach unserer Meinung auf keinen Fall fehlen.


Formalitäten nach dem Jawort
Aufgrund Ihrer Angaben bei der Anmeldung der Eheschließung und der vorgelegten Urkunden wird vom Standesamt die Niederschrift über die Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten (z.B. Name, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Name nach der Eheschließung) vorbereitet.
Ein bisheriger Familienstand (z.B. geschieden) wird dabei nicht eingetragen oder verlesen.  Die Religionszugehörigkeit wird nur eingetragen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Akademische Grade und Berufe werden seit 1.1.2009 nicht mehr vermerkt. Die Niederschrift wird vom Standesbeamten in der Regel nach der Eheschließung verlesen. Ihre Gäste bekommen also auch Ihr wahres Alter oder einen ausgefallenen Vornamen, usw., mit. Ein Weglassen von inhaltlich wiederzugebenden Daten ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Wenn Sie beim Verlesen des Protokolls wider Erwarten Unrichtigkeiten entdecken, melden Sie dies bitte gleich der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, damit diese Unstimmigkeit vor der Beurkundung im Eheregister korrigiert werden kann.


Wie müssen Sie im Heiratsprotokoll unterschreiben?
Haben Sie bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmt (z.B. Name des Mannes) so unterschreibt die Frau die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügt ihren Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, also z.B Helga Müller, geb. Hübsch.


Gratulation
Hände schütteln
Der Standesbeamte beglückwünscht Sie zur Eheschließung und überreicht Ihnen Ihre Eheurkunden und evtl. das Stammbuch der Familie. Ein Stammbuch können Sie gerne zu den Öffnungszeiten Im Heiratsbüro gegen Barzahlung erwerben (Barzahlung,  Preislage zwischen 18-30 Euro, Loseblattsammlung).
Anschließend können Sie die Sektkorken ordentlich knallen lassen oder mit der Eheurkunde im Gepäck gleich in die Flitterwochen starten.

Auf Wunsch bietet Ihnen unser Casino als besonderen Trauservice nach dem Jawort einen kleinen Sektempfang im Rathausfoyer an. Ihre Bestellung nehmen wir gerne entgegen.





Weitere Hinweise

  • Sicherheit vor Tradition:
    Unfallgefahr
    Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich (einschließlich Hof) wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr kein Reis oder sonst unfallträchtiges "Material" gestreut oder verbreitet werden darf!


  • Bild- und Tonaufnahmen (auch Videoaufnahmen)
    Fotoapparat   Videokamera
    während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über solziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitrechts zumindest der Standesbeamtin/ des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin/den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.


  • Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen können gleich nach der Einfahrtsschranke in die Marktgarage rechts (Einfahrt Karmelitenstraße) den direkten Eingang zum Rathaus und den dort vorhandenen Lift nutzen, um in den I. Stock zu fahren. Über einen speziellen Aufzug im 1. Stock lassen sich die letzten wenigen Treppenstufen zum Trausaal/Rathausfoyer überwinden. Unsere MItarbeiterin bei der Anmeldung zur Trauung (gleich links vom Trausaal) ist Ihnen gerne behilflich.

    Schild-Behinderte  Gehbehindert-Piktogramm    Kinderwagen      Pfeil nach rechts blau        Aufzug


  • Parkplätzeexterner Link  finden Sie in ausreichender Zahl in den öffentlichen Parkhäusern im Citybereich. Zur aktuellen Parkplatzsituation finden Sie hier weitere Informationenexterner Link.

    Schild-Parkplatz


  • Da an den einzelnen Trautagen teils bis zu acht Eheschließungen im Rathaus stattfinden, bitten wir Sie "beim Feiern" auch etwas Rücksicht auf die übrigen Paare und deren Gäste zu nehmen.

    Dies umfasst auch das pünktliche Erscheinen des jeweiligen Brautpaares und der erwartenden Gäste um unnötige Verzögerungen für nachfolgende Brautpaare zu vermeiden. Wir können leider nicht auf alle verspäteten Gäste warten. Wir bitten um Verständnis!
    Vielen Dank!

     

Wir freuen uns auf Sie !



Artikel per Mail versenden...
Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Empfänger:
Empfänger E-Mail:
Ihre Nachricht:
Geben Sie die nebenstehende Zahl ein (Spamschutz)