Standesamt

Standesamt

Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
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Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 34 21

Geburtsbeurkundung

Informationen des Geburtenbüros - Beurkundung einer Geburt - Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland registrierten Geburt für deutsche Staatsangehörige

Wenn Ihr Kind innerhalb der Stadtgrenzen von Würzburg geboren wurde, ist das Standesamt Würzburg für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig.

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!                                      Bild Baby 

 

Damit das Standesamt die Geburt Ihres Kindes beurkunden kann, bitten wir Sie alle folgenden Informationen zu beachten. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötige Rückfragen.

Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern.

Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.


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Wie wird eine Geburt angezeigt und welche Unterlagen sind für die Registrierung erforderlich?

Hierzu finden Sie zahlreiche und ausführliche Informationen in unserem Informationsblatt zur Anzeige einer Geburt, das wir Ihnen hier als "PDF-Dokument" zum Download und späteren Ausdruck bereitgestellt haben.

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Besonderheiten bei der Beurkundung einer Geburt für Spätaussiedler und Vertriebene

Für Spätaussiedler und Vertriebene haben wir ebenfalls ein Ergänzungsblatt über die zusätzlich vorzulegenden Dokumente als "PDF-Dokument" zum Download und späteren Ausdruck bereitgestellt

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Welche Namen bekommt unser Kind?

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Die Vornamensstatistik für das Jahr 2010 - TOP 30  finden Sie hier!


Publikationen im Bereich Geburt:

(Quelle: Bayerisches Verwaltungsportal - Beauftragter für Informations- und Kommunikationstechnik der Bayerischen Staatsregierung):

     Broschüre Schwangerschaftexterner Link                Broschüre Elternzeitexterner Link      

     Broschüre Landeserziehungsgeldexterner Link             Broschüre Alleinerziehend  externer Link

     Broschüre Mutterschutzgesetzexterner Link                    ZBFS stellt sich vorexterner Link

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Informationen zur Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern oder eines ausländischen Elternteils bei Geburt in Deutschland

Globus - Weltkugel

Ein neugeborenes Kind erwirbt in der Regel die Staatsangehörigkeiten von beiden Eltern. Ist also ein Elternteil deutsch, ist das Kind ab Geburt automatisch auch deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Wenn beide Eltern oder der alleinige Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, kann ein hier neugeborenes Kind unter bestimmten Voraussetzungen auch die deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt erwerben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Informationsblatt für ausländische Eltern.

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Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland registrierten Geburt für  deutsche Staatsangehörige

Das Standesamt Würzburg ist seit 1. Januar 2009 auch für die nachträgliche Geburtsbeurkundung von in Würzburg wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland geboren sind.

Hierfür benötigen sie zumindest die ausländische Geburtsurkunde im Original. 
Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) bedürfen in der Regel einer Überbeglaubigung
(Apostille, bzw. Legalisation) oder unterliegen im Einzelfall einer Echtheitsüberprüfung.

Da die Geburtsurkunde allein für eine Nachbeurkundung meist nicht ausreichend sein wird, erkundigen Sie sich bitte stets vorab im Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall für die gewünschte Nachbeurkundung der im Ausland registrierten Geburt vorzulegen sind.
Die Nachforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.


Fremdsprachige Urkunden sind entweder in internationaler Form (deutsch enthalten) oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in Deutschland ansässigen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer) vorzulegen.
Die Nachforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Für eine Nachbeurkundung sind Gebühren in Höhe von 60 EUR zuzüglich evtl. weiter anfallender Gebühren zu entrichten.

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Ansprechpartner, Öffnungszeiten usw. finden Sie in unserem Wegweiser.


Weitere Informationen:

Elterngeldaantrag online

Elterngeldantragexterner Link, Elterngeldantrag Onlineexterner Link
Kindergeldantragexterner Link



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