Zum 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch von den Betreuungsstellen beglaubigt werden.
Wünschen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch die Betreuungsstelle, so beachten sie folgendes: