Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Familien mit Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe, Wohngeld und den Kinderzuschlag. Es deckt Aufwendungen für die Bereiche: Mittagessen, Nachhilfe, Kultur, Sport und Freizeit ab.