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Gesundheit & Soziales
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Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Familien mit Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe, Wohngeld und den Kinderzuschlag. Es deckt Aufwendungen für die Bereiche: Mittagessen, Nachhilfe, Kultur, Sport und Freizeit ab.


Die Grundsicherungsleistung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und auf Dauer voll erwerbsgeminderter Personen sicher.


Informationen über die Sozialhilfe für den Bereich der Stadt Würzburg


Die Würzburger Tafel e.V. ist ein Verein, der sich nach dem Vorbild anderer Tafeln in deutschen Großstädten der Aufgabe widmet, durch Sammlung und Verteilung von Lebensmitteln und Sachspenden Bedürftigen zu helfen.


Eltern, Jugendliche und Kinder können sich an zwei Erziehungsberatungsstellen des Psycholgischen Beratungsdienstes der Stadt Würzburg Hilfe und Unterstützung holen.


Schwangerschaftsberatung umfasst u. a. medizinische, soziale und juristische Informationen rund um die Schwangerschaft. Ziel ist es dabei, praktische Hilfen aufzuzeigen, die die Situation von Mutter und Kind erleichtern.


Frauenhäuser bieten Schutz, Unterkunft, Betreuung und Beratung bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder.


Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Menschen wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel bei Körperpflege, Anziehen und Essen, Hilfe benötigen.


Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmenten Umständen Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beinträchtigt ist oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind.


Wofür erhalten Sie Wohngeld? Wann sind Sie antragsberechtigt? Wo beantragen Sie Wohngeld? - Diese Informationen erhalten Sie hier...


Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) regelt die Unterhaltspflicht des Staates für Wehrpflichtige, freiwillig Wehrdienstleistende sowie deren Familienangehörige.


Wer erhält Leistungen? Welche Ansprüche gibt es? Wo erhält man die Leistungen? - Hier erfahren Sie mehr...


Wenn in einem Privathaushalt Radio- und/oder Fernsehgeräte bereitgehalten werden, sind Rundfunkgebühren zu entrichten. Näheres über die Gebührenpflicht erfahren Sie von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) oder von den Landesrundfunkanstalten, z.B. vom Bayerischen Rundfunk.

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Beraten werden alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg, die an Beratung im Hinblick auf ihre Existenzsicherung interessiert sind und Menschen, die zu ihrer Ver- oder Überschuldung Fragen haben.


Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Hilfen für Kriegsopfer) gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.


Hilfen für obdachlose / wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen


Die Stadt Würzburg ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft bei Wohnungsverlust. Zu diesem Zweck verfügt die Stadt Würzburg über mehrere angemietete Unterkünfte für Einzelpersonen und Familien.

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Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist der Bezirk Unterfranken für alle Hilfen in voll- und teilstationären Einrichtungen zuständig.

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Ansprechpartner:
Fachbereich Soziales
Karmelitenstr. 43
97070 Würzburg
Tel: 0931-37-2703
Fax: 0931-37-3802
FB-soziales@stadt.wuerzburg.de

Mo08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Minach tel. Vereinbarung
Fr08:30 - 12:00 Uhr

Fachbereich Soziales
Karmelitenstr. 43
97070 Würzburg
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