Den hör- und sprachbehinderten Eltern nicht hör- und sprachbehinderter Kinder wird durch eine Kostenerstattung im Rahmen der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung eine barrierefreie Kommunikation mit der Schule ermöglicht.
In der Regel können die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden. Zuständig für die Kostenerstattung ist der Bezirk Unterfranken
. Auskunft erhalten Sie unter der Telefonummer 0931 - 7959 1225.
Beratung für hörgeschädigte Eltern mit hörenden Kindern bietet der Paritätische Wohlfahrtsverband
an.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband vermittelt auch Gebärdensprachdolmetscher.
Hier können Sie sich die Bayerische Kommunikationshilfenverordnung
herunterladen.
| Mo, Di | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| jeden 2. Freitag im Monat | Behindertenbeauftragter 10:00 - 12:00 Uhr |