Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Behindertenbeauftragten.
1. Der Stadtrat beruft den jeweiligen ersten Vorsitzenden des Behindertenbeirats in der Stadt Würzburg zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Er wird vom stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirats vertreten.
2. Er berät den Stadtrat und die Verwaltung bei allen Belangen der Menschen mit Behinderungen
3. Insbesondere ist der bei folgenden Anliegen zu hören:
4. Als sachverständiger Ratgeber ist er bei den obengenannten Belangen in Planung und Durchführung zu hören.
5. Der Behindertenbeauftragte läßt seine praktischen Erfahrungen und Kenntnisse in die Planung der Stadtverwaltung einfließen. Seine Anregungen sind schriftlich festzuhalten und frühzeitig den Gremien des Stadtrates und der Stadtverwaltung vorzutragen.
6. Derzeit stellt der Behindertenbeauftragte der Stadt Würzburg seine Anträge über den Oberbürgermeister an den Stadtrat. Von ihm erhält er die Möglichkeit, vor dem Stadtrat zu sprechen. Im übrigen gelten die §§ 30 Satz 1 und 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Würzburg.
7. Der Behindertenbeauftragte und sein Stellvertreter haben ihren Sitz in der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Würzburg.
8. Er arbeitet mit allen Behindertenverbänden in der Stadt Würzburg, den Behindertenbeauftragten anderer Städte und Landkreise und besonders mit der Landesbehindertenbeauftragten zusammen.
9. Die Stadt Würzburg stellt ihm im Rahmen des Haushaltes die für seine Arbeit notwendigen Mittel zur Verfügung (1.200 €).
Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen, 2009-01-15
Sprechstunde des Behindertenbeauftragten - Termine 2011
Regelmäßige Beratungsstunden durch den Behindertenbeauftragten der Stadt Würzburg und Stellvertreter für Menschen mit Behinderungen, Angehörige oder sonst interessierte Personen
am 2. Freitag im Monat (außer an Feiertagen)
jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr im Zimmer 5
Karmelitenstr. 43
97070 Würzburg
Tel: 0931 37-3569
Fax: 0931 37-3842
kh-marx@arcor.de
| Mo, Di | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| jeden 2. Freitag im Monat | Behindertenbeauftragter 10:00 - 12:00 Uhr |