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Gesundheit & Soziales
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Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Vorsorgevollmachten. Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig ist! Um eine Betreuung durch das Vormundschaftsgericht zu verhindern, sollte eine Vollmacht möglichst frühzeitig (ab Volljährigkeit) erstellt werden. Denn Krankheit oder Unfall können in jedem Alter eintreten und zur...


Zum 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch von den Betreuungsstellen beglaubigt werden.


Betreuungsrecht löste am 1. Januar 1992 das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ab.Das Vormundschaftsgericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer, wenn die Bestimmungen, die §1896 BGB in Absatz 1, Satz 1 beschreibt, erfüllt sind:

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Ansprechpartner:
Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Karmelitenstr. 43
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 38 47 o. 37 35 69
Fax: 0931 - 37 38 42
bsb@stadt.wuerzburg.de

Mo, Di09:00 - 12:00 Uhr
Do09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
jeden 2. Freitag im MonatBehindertenbeauftragter
10:00 - 12:00 Uhr

Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Karmelitenstr. 43
97070 Würzburg
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