Gemäß §1 Abs.1 Fleischhygienegesetz (FlHG) muss das Fleisch von Rindern, Schweinen Schafen, Ziegen, anderen Paarhufern, Pferden und anderen Einhufern, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung unterzogen werden. Dies ist sowohl bei gewerblichen als auch bei Hausschlachtungen der Fall. Die Durchführung und...