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Jugend & Familie
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Jugendhilfe im Strafverfahren und die Gesetze

Hier stellen wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen vor, mit denen wir täglich arbeiten 

Unsere Aufgaben sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) definiert.

Gem. § 52 SGB VIIIexterner Link wirkt das Jugendamt im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit (Persönlichkeitserforschung, Rechtsfolgenvorschlag). Das Jugendamt hat aus Anlass eines Strafverfahrens frühzeitig zu prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und Gericht oder Staatsanwalt hierüber umgehend zu unterrichten, damit das Verfahren gegebenenfalls eingestellt werden kann.

Ebenfalls von Bedeutung ist § 38 JGGexterner Link.




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Ansprechpartner:
Jugendhilfe im Strafverfahren
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 32 86
Mo - Fr nach Vereinbarung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
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Leiter

Herr Steffen Siegel
Tel: 0931 - 37 37 26
Steffen.Siegel@ stadt.wuerzburg.de

Sachbearbeiter

Herr Matthias Mohr
Tel: 0931 - 37 33 77
matthias.mohr@stadt.wuerzburg.de

Sachbearbeiterin

Frau Susanne Grell
Tel: 0931 - 37 37 31
Susanne.Grell@stadt.wuerzburg.de

Sachbearbeiterin

Frau Martina Wotka
Tel: 0931 - 37 37 58
martina.wotka@stadt.wuerzburg.de
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