Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmenten Umständen Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beinträchtigt ist oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Bereits im frühkindlichen Stadium merken Eltern häufig schon, wenn mit der Entwicklung ihres Kindes etwas nicht stimmt. Sie machen sich Sorgen und suchen nach einem Ansprechpartner für kompetente Hilfe und Beratung.