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Jugend & Familie
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Trennung und Scheidung und die gesetzlichen Grundlagen

Hier stellen wir Ihnen die Gesetze vor, mit denen wir täglich arbeiten

Unsere Aufgaben sind vorwiegend im Kinder- und Jugendhilfegesetz, (KHJG) geregelt. Nach dem KJHG, das auch Sozialgesetzbuch VIII genannt wird, führt das Jugendamt Beratungen gem.

  • § 17 SGB VIIIexterner Link (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung)
  • § 18 SGB VIIIexterner Link (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge) durch und
  • das Jugendamt wirkt mit in Verfahren vor dem Familiengericht gem.§ 50 SGB VIIIexterner Link (das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen und wirkt in Verfahren mit).

Maßgeblich für unsere Arbeit sind die entsprechenden Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere beraten wir zum

 

 

 




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Ansprechpartner:
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 32 86
nach Vereinbarung
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
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Leiter

Herr Steffen Siegel
Tel: 0931 - 37 37 26
Steffen.Siegel@ stadt.wuerzburg.de

Sachbearbeiterin

Frau Myrjam Kottmann
Tel: 0931 - 37 37 21
Myrjam.Kottmann@ stadt.wuerzburg.de

Sachbearbeiter

Herr Mario Pinilla-Wißler
Tel: 0931 - 37 39 12
Mario.Pinilla@stadt.wuerzburg.de
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