Bild: Senioren im Hofgarten

Betreuungsstelle

Marktplatz 9
97070 Würzburg
In Karte anzeigen
Tel: 0931 - 37 35 30
Fax: 0931 - 37 38 24

Betreuung

Informationen zur beruflichen Betreuung

Hier finden Sie Informationen für Berufsbetreuer.

Der würzburger Berufsbetreuerstammtisch lädt zu folgender Infoveranstaltung ein:

die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Christophorus GmbH steht den BerusbetreuerInnen

am Montag, den 26.03.2012 von 17.00 – ca. 19.30 Uhr

für Informationen und Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet statt im Konferenzraum der Christophorus GmbH , Neubaustr. 40 ( durch das Tor, im Hinterhaus,1.Stock ), 97070 Würzburg.

Kostenbeitrag 5,00 €.

Alle, insbesondere neue Berufsbetreuer-KollegInnen, sind herzlich eingeladen, zahlreiches Erscheinen erwünscht. Nachfragen bitte an Ursula Wölfel (betwoe@googlemail.com)

Joachim Goldbach
Ursula Wölfel

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Definition aus dem Betreuerlexikon (http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer)

„Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§1896 ff BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsenen durch die Betreuungen 1992) entwickelt hat.“ http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer externer Link

Jährliche Mitteilungspflicht der Berufsbetreuer an die Betreuungsstelle
§ 10 VBVG Mitteilung an die Betreuungsbehörde
(1) Wer Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder
Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen 
1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen aufgeschlüsselt nach Betreuten in einem
Heim oder außerhalb eines Heims und
2. den von ihm für die Führung von Betreuungen im Kalenderjahr erhaltenen Geldbetrag.
(2) Die Mitteilung erfolgt jeweils bis spätestens 31. März für den Schluss des vorangegangenen 
Kalenderjahrs. Die Betreuungsbehörde kann verlangen, dass der Betreuer die Richtigkeit der Mitteilung an 
Eides statt versichert. 
(3) Die Betreuungsbehörde ist berechtigt und auf Verlangen des Betreuungsgerichts verpflichtet, 
dem Betreuungsgericht diese Mitteilung zu übermitteln. 

Ausführliche Informationen zum Thema Berufsbetreuung

finden Sie u.a. im Betreuerlexikon http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer externer Link
z. B. zu folgenden Themen:

Weitere Informationen erhalten Sie / finden Sie im Internet, z.B.
- bei den Berufsverbänden der Berufsbetreuer:
   http://www.bdb-ev.deexterner Link
   http://www.vfbev.deexterner Link
   http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_freiberuflicher_Betreuerexterner Link

- durch die Mailing-Liste zum Betreuungsrecht:
   http://lists.ruhr-uni-bochum.de/mailman/listinfo/betreuungsrechtexterner Link

Wenn Sie in Würzburg leben und sich als Berufsbetreuer/in bewerben möchten,
finden Sie die Vorgehensweise auf unserem Formblatt:

Bewerbung als Berufsbetreuer 09.03.2011.fileBewerbung als Berufsbetreuer 09.03.2011.pdf

 



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