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Betreuungsstelle | |
Marktplatz 997070 WürzburgIn Karte anzeigen | Tel: 0931 - 37 35 30 Fax: 0931 - 37 38 24 |
Der würzburger Berufsbetreuerstammtisch lädt zu folgender Infoveranstaltung ein:
die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Christophorus GmbH steht den BerusbetreuerInnen
am Montag, den 26.03.2012 von 17.00 – ca. 19.30 Uhr
für Informationen und Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet statt im Konferenzraum der Christophorus GmbH , Neubaustr. 40 ( durch das Tor, im Hinterhaus,1.Stock ), 97070 Würzburg.
Kostenbeitrag 5,00 €.
Alle, insbesondere neue Berufsbetreuer-KollegInnen, sind herzlich eingeladen, zahlreiches Erscheinen erwünscht. Nachfragen bitte an Ursula Wölfel (betwoe@googlemail.com)
Joachim Goldbach
Ursula Wölfel
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Definition aus dem Betreuerlexikon (http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer)
„Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§1896 ff BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsenen durch die Betreuungen 1992) entwickelt hat.“ http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer 
Jährliche Mitteilungspflicht der Berufsbetreuer an die Betreuungsstelle
§ 10 VBVG Mitteilung an die Betreuungsbehörde
(1) Wer Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder
Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen
1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen aufgeschlüsselt nach Betreuten in einem
Heim oder außerhalb eines Heims und
2. den von ihm für die Führung von Betreuungen im Kalenderjahr erhaltenen Geldbetrag.
(2) Die Mitteilung erfolgt jeweils bis spätestens 31. März für den Schluss des vorangegangenen
Kalenderjahrs. Die Betreuungsbehörde kann verlangen, dass der Betreuer die Richtigkeit der Mitteilung an
Eides statt versichert.
(3) Die Betreuungsbehörde ist berechtigt und auf Verlangen des Betreuungsgerichts verpflichtet,
dem Betreuungsgericht diese Mitteilung zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zum Thema Berufsbetreuung
finden Sie u.a. im Betreuerlexikon http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer 
z. B. zu folgenden Themen:









Weitere Informationen erhalten Sie / finden Sie im Internet, z.B.
- bei den Berufsverbänden der Berufsbetreuer:
http://www.bdb-ev.de
http://www.vfbev.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_freiberuflicher_Betreuer
- durch die Mailing-Liste zum Betreuungsrecht:
http://lists.ruhr-uni-bochum.de/mailman/listinfo/betreuungsrecht
Wenn Sie in Würzburg leben und sich als Berufsbetreuer/in bewerben möchten,
finden Sie die Vorgehensweise auf unserem Formblatt:
![]() | Bewerbung als Berufsbetreuer 09.03.2011.pdf |