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Fachbereich Soziales

Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
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Notlagen und Hilfen

Wohngeld / Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer

Wofür erhalten Sie Wohngeld? Wann sind Sie antragsberechtigt? Wo beantragen Sie Wohngeld? - Diese Informationen erhalten Sie hier...

Wofür erhalte ich Wohngeld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetzexterner Link gibt es als monatlichen Zuschuss für

  • Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers (Mietzuschuss)
  • Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss)

Allgemeine Voraussetzungen für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz:

Ob Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastungen

Weitergehende Informationen erhalten Sie in den Ratschlägen und Hinweisen zum Wohngeldexterner Link  des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung oder auf der Internetseite der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innerenexterner Link. Dort können Sie auch die Antragsvordrucke abrufen. Die ab 01.01.2009 gültigen Antragsformulare sind hier ebenfalls hinterlegt.


Wann bin ich nicht antragsberechtigt ? - Wann bin ich antragsberechtigt ?

Nicht antragsberechtigt sind:

  • allein stehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes,
  • Haushalte, denen nur Personen angehören, die in Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) stehen ( z. B. Studenten),
  • und Personen, denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt (z. B. BAföG) dem Grunde nach zustehen.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht seit 01.01.2005 auch nicht für Personen, die

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt (Kriegsopferfürsorge)
    andere Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Jugendhilfe) in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören, beziehen, sofern bei der Hilfeberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

Gleiches gilt auch für Personen, die bei der Ermittlung des Bedarfs für eine der vorgenannten Leistungen bzw. bei der Ermittlung der Leistung mit berücksichtigt worden sind oder für die eine solche Leistung aufgrund einer Sanktion weggefallen ist. Ein Ausschluss besteht auch bereits dann, wenn ein Antrag auf eine der oben genannten Leistungen gestellt wurde, über den noch nicht entschieden wurde. Der Ausschluss besteht nicht, wenn auf die Leistung verzichtet oder die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird.

Besonderheit:Wohnen in einem Haushalt Familienmitglieder, die keine der o.g. Sozialleistungen erhalten bzw. bei der Ermittlung dieser nicht berücksichtigt wurden, ist für diese Personen möglicherweise ein Wohngeldanspruch gegeben. Dies gilt auch, wenn jemand als Hauptmieter/Haushaltsvorstand wegen des Bezugs einer der o.g. Sozialleistungen vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen ist.

In diesem Fall kann der Hauptmieter/Haushaltsvorstand den Antrag für die wohngeldberechtigten Familienmitglieder stellen.


Wo beantrage ich Wohngeld oder Lastenzuschuss ?

 

Buchstaben

Sachbearbeiter/in

Telefon-Nummer

Zimmer-Nummer

A, B, D, St,  Lastenzuschuss

Herr Scheuermann

37-3910

308

G, J, K, L, Q

Frau Zajonz

37-3567

305

E, M, Sch, Z

Frau Erhart

37-3565

306

H, O, S

Herr Rhein

37-3563

305

P, T, U, X, Y

Herr Steiger

37-3575

309

C, F, I, N, R, V, W

Herr Braungart

37-3931

308

im 3. Stock des Sozialen Ämtergebäudes, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg.



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