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Fachbereich Soziales

Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
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Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 38 02

Notlagen und Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherungsleistung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und auf Dauer voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

Bin ich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Personen, die

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • zwischen 18 und 64 Jahre alt sind und aus medizinischen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder eheähnlichen Partners bestreiten können.


Besonderheit

Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern oder Eltern bleiben unberücksichtig, wenn das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV der/des Unterhaltspflichtigen  unter einem Betrag von 100.000,00 € liegt.


Was erhalte ich an Grundsicherungsleistungen?

Als Bedarf werden die Sozialhilfe-Sätze berücksichtigt:

  • der für die oder den Antragsberechtigte/n maßgebliche Regelsatz Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sofern sie angemessen sind
  • ggfls. anfallende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • einen Mehrbedarf von 20 v.H. des maßgeblichen Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" oder "aG"

Diesem Bedarf wird das einzusetzende Einkommen (z.B. Renten, Zinsen, Erwerbseinkünfte –auch aus Mini-Jobs- , Mieteinnahmen) gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Bedarf und Einkommen ergibt die Grundsicherungsleistung.

Reicht zwar Ihr Einkommen nicht aus, haben Sie und gegebenenfalls Ihr Gatte/Partner aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen.


Was wird für die Antragstellung benötigt?

  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und die Miete
  • ggfls. den Beitragsbescheid Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und den Schwerbehindertenausweis.rn

Wo kann ich Leistungen beantragen?

Fachbereich Soziales im 1. Stock des Sozialen Ämtergebäudes in der Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg.

Bitte nehmen Sie vor einer Vorsprache telefonisch Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin. So können Wartezeiten für Sie vermieden werden.

Zuständigkeiten:

Buchstaben Durchwahl
A - Bd 0931/373543
Be - Bq 0931/373708
Br - Dek 0931/373506
Del - Fm 0931/373548
Fro - Hn 0931/373913
Ho - Kn 0931/373445
Ko - Maj 0931/373556
Mak - N 0931/373516
O - Sal 0931/373938
Sam - Sol 0931/373501
Som - Wem 0931/373325
Wen - Z 0931/373503

Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die gleichzeitig unmittelbar Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XIIexterner Link erhalten, können entsprechende Leistungen beim Bezirk Unterfrankenexterner Link beantragen.

Weitere Informationen externer Linkerhalten Sie z.B. auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.



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