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Fachbereich Soziales | |
Karmelitenstraße 4397070 WürzburgIn Karte anzeigen | Tel: 0931 - 37 0 Fax: 0931 - 37 38 02 E-Mail: fb-soziales@stadt.wuerzburg.de |
Bin ich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Personen, die
und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder eheähnlichen Partners bestreiten können.
Besonderheit
Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern oder Eltern bleiben unberücksichtig, wenn das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV der/des Unterhaltspflichtigen unter einem Betrag von 100.000,00 € liegt.
Was erhalte ich an Grundsicherungsleistungen?
Als Bedarf werden die Sozialhilfe-Sätze berücksichtigt:
Diesem Bedarf wird das einzusetzende Einkommen (z.B. Renten, Zinsen, Erwerbseinkünfte –auch aus Mini-Jobs- , Mieteinnahmen) gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Bedarf und Einkommen ergibt die Grundsicherungsleistung.
Reicht zwar Ihr Einkommen nicht aus, haben Sie und gegebenenfalls Ihr Gatte/Partner aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen.
Was wird für die Antragstellung benötigt?
Wo kann ich Leistungen beantragen?
Fachbereich Soziales im 1. Stock des Sozialen Ämtergebäudes in der Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg.
Bitte nehmen Sie vor einer Vorsprache telefonisch Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin. So können Wartezeiten für Sie vermieden werden.
Zuständigkeiten:
| Buchstaben | Durchwahl |
| A - Bd | 0931/373543 |
| Be - Bq | 0931/373708 |
| Br - Dek | 0931/373506 |
| Del - Fm | 0931/373548 |
| Fro - Hn | 0931/373913 |
| Ho - Kn | 0931/373445 |
| Ko - Maj | 0931/373556 |
| Mak - N | 0931/373516 |
| O - Sal | 0931/373938 |
| Sam - Sol | 0931/373501 |
| Som - Wem | 0931/373325 |
| Wen - Z | 0931/373503 |
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die gleichzeitig unmittelbar Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
erhalten, können entsprechende Leistungen beim Bezirk Unterfranken
beantragen.
Weitere Informationen
erhalten Sie z.B. auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.