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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
Welche Ansprüche habe ich ?
Ihre Ansprüche auf Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts sind im AsylbLG geregelt und werden vorrangig in Form von Sachleistungen gewährt. Nur in Ausnahmefällen können statt der vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Wertgutscheine oder Geldleistungen im gleichen Wert ausgegeben werden.
Anspruch besteht insbesondere auf
Übersicht Grundleistungen
Geldleistungen nach dem AsylbLG | Asylbewerber und sonstige leistungsberechtigte Ausländer | |
in Unterkünften/Wohnungen | ||
Stand: 01.01.2005 | mit Sachleistungen | ohne Sachleistungen |
Haushaltsvorstand oder Alleinstehender | € 40,90 | € 199,40 |
Haushaltsangehöriger bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres | € 20,45 | € 112,48 |
Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | € 20,45 | € 153,39 |
Haushaltangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres an | € 40,90 | € 173,84 |
Diese Beträge gelten nur, soweit nicht Leistungseinschränkungen bestehen. Für Bekleidung werden jährlich bis zu 245,40 € für Kinder unter acht Jahren und 306,72 € für Personen über acht Jahren als Sachleistungen erbracht. Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG werden, soweit die Bedingungen erfüllt sind, höhere Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII gewährt. | ||
Rückkehrhilfen: Bei Rückkehr in das Heimatland bzw. Weiterwanderung in Drittländer steht die Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) für weitere Informationen zur Verfügung. Tel.: 0931-9802 290 | ||
Wo erhalte ich Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz?
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Veitshöchheimer Str. 100, 97080 Würzburg, Gebäude 325, 1. Stock von 8.00 - 12.00 Uhr
| Name | Buchstaben | Telefonnummer |
| Herr Schmutzler | A - J | 0931/98022-34 |
| Herr Herrlein | K - Z | 0931/98022-32 |