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Fachbereich Soziales

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Notlagen und Hilfen

Leistungen für Asylbewerber

Wer erhält Leistungen? Welche Ansprüche gibt es? Wo erhält man die Leistungen? - Hier erfahren Sie mehr...

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzexterner Link (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
  • eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 24 oder 25 Abs. 4, 4a oder 5 Aufenthaltsgesetz besitzen, eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, oder
  • Ehegatten oder minderjährige Kinder der oben genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Welche Ansprüche habe ich ?

Ihre Ansprüche auf Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts sind im AsylbLG geregelt und werden vorrangig in Form von Sachleistungen gewährt. Nur in Ausnahmefällen können statt der vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Wertgutscheine oder Geldleistungen im gleichen Wert ausgegeben werden.

Anspruch besteht insbesondere auf

  • Grundleistungen : Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Die Deckung des Bedarfs erfolgt vorrangig durch Sachleistungen, ergänzt durch einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der Bedürfnisse des täglichen Lebens ("Taschengeld").
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Sonstige Leistungen (Leistungen, die in der Besonderheit eines Einzelfalls begründet sind)

Übersicht Grundleistungen

Geldleistungen nach dem AsylbLG

Asylbewerber und sonstige leistungsberechtigte Ausländer

 

in Unterkünften/Wohnungen

Stand: 01.01.2005

mit

Sachleistungen

ohne

Sachleistungen

Haushaltsvorstand oder Alleinstehender

€ 40,90

€ 199,40

Haushaltsangehöriger bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres

€ 20,45

€ 112,48

Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

€ 20,45

€ 153,39

Haushaltangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres an

€ 40,90

€ 173,84

Diese Beträge gelten nur, soweit nicht Leistungseinschränkungen bestehen. Für Bekleidung werden jährlich bis zu 245,40 € für Kinder unter acht Jahren und 306,72 € für Personen über acht Jahren als Sachleistungen erbracht. Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG werden, soweit die Bedingungen erfüllt sind, höhere Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII gewährt.
Die Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig.

Rückkehrhilfen: Bei Rückkehr in das Heimatland bzw. Weiterwanderung in Drittländer steht die Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) für weitere Informationen zur Verfügung. Tel.: 0931-9802 290

Wo erhalte ich Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz?


Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

Veitshöchheimer Str. 100, 97080 Würzburg, Gebäude 325, 1. Stock  von 8.00 - 12.00 Uhr

Name Buchstaben Telefonnummer
Herr Schmutzler A - J 0931/98022-34
Herr Herrlein K - Z 0931/98022-32



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