Selbsthilfegruppen können für ihre Arbeit finanzielle Unterstützung erhalten. Beispielsweise für ihre Öffentlichkeitsarbeit, für Referentenkosten o.ä.
Selbsthilfegruppen können für ihre Arbeit finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise für ihre Öffentlichkeitsarbeit, Referentenkosten und Projekte.
- Runder Tisch der Krankenkassen in Unterfranken
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung:
Aktivbüro der Stadt Würzburg, Frau Wedde, Tel: 0931/37- 3935
Gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung durch die Fördergemeinschaft aller gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage des § 20c SGB V.
- Förderung durch die Stadt Würzburg
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung:
Aktivbüro der Stadt Würzburg, Frau Wedde, Tel: 0931/37- 3935
Die Stadt Würzburg stellt eine Summe zur jährlichen Förderung von Selbsthilfegruppen, Initiativen oder Projekten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Verfügung, die durch andere Institutionen keine Förderung erhalten.
Richtlinien und Antrag zum HerunterladenGruppen aus dem Eltern-Kind-Bereich stellen ihre Förderanträge direkt beim Fachbereich Jugend und Familie.
Ansprechpartnerin für Beratung und Antragstellung:
Frau Matzewitzki, Karmelitenstr. 43, 97070 Würzburg, Tel. 0931/37-3559
christiane.matzewitzki@stadt.wuerzburg.de
Förderung durch den Bezirk von Unterfranken
Ansprechpartnerin für Beratung und Antragstellung:
Frau Wanner, Bezirk von Unterfranken, 0931/7959-1336
Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung/chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige können dort direkt einen Antrag stellen. Anträge gibt es beim Bezirk von Unterfranken.
Download: Infoblatt des Aktivbüros zur Förderung
- Förderung durch den Freistaat Bayern, Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS)
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung:
Frau Hübner, ZBFS in Bayreuth, Tel. 0921/605 3328
Herr Selig, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Würzburg, Tel. 0931/35401-0
Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung/chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige können einen Förderantrag stellen.
Download: Infoblatt des Aktivbüros zur Förderung
- Förderung von Selbsthilfegruppen aus dem Pflegebereich
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung:
Zentrum Familie und Soziales, Georg-Eydel-Str., 87070 Würzburg
Seit 2010 gibt es die Möglichkeit für Gruppen, die sich dem Thema „häusliche Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen“ widmen, eine finanzielle Unterstützung auf der gesetzlichen Grundlage des § 45d SGB XI. Pflegende Angehörige oder Helfergruppen haben die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.
- Spenden, Sponsoring und sonstige Fördermöglichkeiten
Bevor Selbsthilfegruppen spenden aquirieren oder sich sponsoren lassen wollen, gilt es sich eingehend zu informieren, da oft eine Gegenleistung verlangt wird. Das Aktivbüro hat Ihnen eine Arbeitshilfe zusammengestellt, die sie hier herunterladen können:
Download: Arbeitshilfe zu Spenden/Sponsoring
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch bei der Nationalen Kontaktstelle für Selbsthilfe: www.nakos.de