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Fachabteilung sozialpädagogische Fachdienste | |
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Aufgrund von Fällen von Misshandlung und Vernachlässigung von Babies und Kleinkindern kam es im Jahr 2008 zu einer Änderung der Gesetzgebung in Bayern :
Art. 14 (6) GDVG Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz:
Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, unter Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen.