Bild: Familie beim Spielen

Fachabteilung sozialpädagogische Fachdienste

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KoKi-Netzwerk frühe Kindheit

Rechtliches

Kinder sind ein wunderbares Geschenk- ein Geschenk, das mit Verantwortlichkeiten verbunden ist.

Elterliche Sorge? Was ist denn das? Was bedeutet „Sorgerecht" eigentlich?
Das Sorgerecht dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und begründet die Pflicht und Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Das Sorgerecht umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Zur Personensorge gehören insbesondere die Pflicht und das Recht, das minderjährige Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die Vermögenssorge schließt alle Maßnahmen ein, die dem Erhalt oder der Vermehrung des Kindesvermögens dienen. Die elterliche Sorge umfasst auch die Befugnis, das Kind rechtlich zu vertreten.
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, also das Recht zum persönlichen Kontakt mit dem Kind. Ein Umgangsrecht steht auch nicht sorgeberechtigten Eltern zu und kann nur unter engen, am Kindeswohl orientierten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. (aus: bmj)
§ 1626 BGBexterner Link

Alleinige elterliche Sorge?
Sind die Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, bekommt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es kommt zum gemeinsamen Sorgerecht, wenn die Eltern einander heirateten oder wenn beide Eltern einvernehmlich eine Erlärung zum Sorgerecht abgeben.
§ 1626a BGBexterner Link
Eine Sorgerechtserklärung kann z.B. bei Jugendämtern  abgegeben werden.

Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge im Alltag?
Das Gesetz verpflichtet Mutter und Vater, die gemeinsame Sorge in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern ist das Einvernehmen bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung erforderlich. Dazu rechnen etwa die Aufenthaltsbestimmung, prinzipielle Erziehungsfragen, die Auswahl einer Kindereinrichtung oder Schule, der Abbruch oder Wechsel einer gewählten Schulausbildung, der Abschluss eines Ausbildungsvertrages oder die Entscheidung über medizinische Eingriffe, sofern erhebliche Komplikationen oder Nebenwirkungen drohen. Über Angelegenheiten des täglichen Lebens kann hingegen der Elternteil alleine entscheiden, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält .Die rechtliche Vertretung des Kindes liegt bei Mutter und Vater gemeinschaftlich. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung kann ein Elternteil alleine also nur dann rechtswirksam auftreten, wenn der andere damit einverstanden ist. (aus: bmj)externer Link

Wer ist denn der Vater?
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Stammt das Kind nicht von diesem Mann ab, kann seine Vaterschaft vor dem Familiengericht angefochten werden. Grundsätzlich kann die rechtliche Vaterschaft nur auf diese Weise beseitigt werden.
Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt nicht (mehr) verheiratet kann die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Bei der Vaterschaftsanerkennung erkennt der betreffende Mann durch eine formelle Erklärung seine Vaterschaft an und die Mutter stimmt dem zu. Beide Erklärungen müssen öffentlich beurkundet wer-den. Das kann durch das Jugendamt, das Standesamt oder einen Notar erfol-gen. Erst mit der wirksamen Anerkennung ist das Kind im Rechtssinne mit seinem Vater verwandt. Es wird unter anderem unterhalts- und erbberechtigt.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann z.B. bei Jugendämtern  abgegeben werden. 
 

Der Vater will die Vaterschaft nicht anerkennen?
Das Jugendamt bietet einer Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, nach der Geburt Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung des Kindes an. Hierbei berät es insbesondere über die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung und die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann.
Unterstützung erhalten Sie hier.

 

 

 

 

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