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Fachabteilung sozialpädagogische Fachdienste | |
Karmelitenstraße 4397070 WürzburgIn Karte anzeigen | Tel: 0931 - 37 37 26 Fax: 0931 - 37 32 86 |
In Deutschland gibt es viele finanzielle Hilfen für Familien.
Für die meisten Kinder, die in Deutschland geboren werden oder in Deutschland leben, kann man Kindergeld beantragen.
Genaue Informationen über die Voraussetzungen finden Sie bei der Arbeitsagentur
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..und hier die Anträge auf Kindergeld
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Die meisten Eltern können im ersten Lebensjahr Ihres Kindes Elterngeld beantragen. Genaue Informationen über die Voraussetzungen zum Elterngeld finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Anträge auf Elterngeld finden Sie hier
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Wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammen leben, haben Sie Anspruch auf Unterhalt für Ihr Kind. Zum Unterhaltsanspruch können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen.
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen. Nähere Infos zum UVG erhalten Sie hier
und hier
und beim Jugendamt.
Bei geringem Einkommen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Nähere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier
oder hier.