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Fachbereich Kultur | |
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Inhaltsverzeichnis:
1. Vorbemerkung
2.1 Kulturelle Vereinigungen mit fester Spielstätte bzw. Ausstellungsräumen
2.2 Vereine und Initiativen ohne feste Spielstätte bzw. Ausstellungsräume
2.3 Förderung von Musikclubs
2.4 Verfahren
3.1 Projekt- und Impulsförderung
3.2 Einzelkünstler- und Nachwuchsförderung
3.3 Unterstützung durch den Fachbereich Kultur
Die in Würzburg tätigen Künstlerinnen und Künstler, kulturellen Vereinigungen, Gruppen und Initiativen sind wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Ziel dieser Richtlinien ist es, die Arbeit dieser Personen, Einrichtungen und Kulturträger zu sichern und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken. Damit sollen der kulturinteressierten Öffentlichkeit vielfältige Angebote aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film und Medien, Soziokultur, interkulturelle und internationale Projekte, Geschichte und Erinnerungskultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie spartenübergreifende Projekte ermöglicht werden.
Die Stadt Würzburg fördert die freien Kulturträger und Initiativen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch besteht, durch finanzielle, organisatorische und Sachleistungen.
Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus und wird nur für Einrichtungen und Vorhaben gewährt, die unmittelbar der kulturellen Arbeit dienen.
Ausgenommen von einer Förderung sind dabei Veranstalter bzw. Veranstaltungen rein geselligen bzw. kommerziellen Charakters.
Weiterhin ausgenommen von einer Förderung sind sog. Fördervereine sowie Benefizveranstaltungen.
Eine Förderung nach Ziffer 2 dieser Richtlinien kann nur gewährt werden, wenn die zu fördernde kulturelle Vereinigung ihren Sitz in Würzburg hat sowie drei Jahre in Würzburg besteht und aktiv arbeitet (Regelfall).
Als Berechnungsgrundlage dienen der Jahreskassenbericht sowie die Kosten des Vorjahres.
2.1 Kulturelle Vereinigungen mit fester Spielstätte bzw. Ausstellungsräumen
Kulturelle Vereinigungen mit fester Spielstätte bzw. Ausstellungsräumen sowie sog. soziokulturelle Zentren werden mit einer Basisförderung und einer Programmförderung unterstützt. Büro- und Geschäftsräume sowie Vereinsheime gelten hierbei nicht als Spielstätten oder Ausstellungsräume.
Die Basisförderung umfasst 5 % der zuwendungsfähigen Einnahmen und 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Programmförderung wird prozentual auf die einzelnen Vereinigungen verteilt. Als Verteilungsschlüssel für die Programmförderung wird der Umfang des kulturellen Aufwands eines Vereins in Relation zu dem Gesamtaufwand aller Antragsteller zu 2.1 festgelegt.
2.2 Vereine und Initiativen ohne feste Spielstätte bzw. Ausstellungsräume
Vereinen und Initiativen, die keine feste Spielstätte bzw. Ausstellungsräume betreiben (siehe hierzu auch Ziff. 2.1, Abs. 1 Satz 2), kann eine Programmförderung gewährt werden. Die Programmförderung wird prozentual auf die einzelnen Vereinigungen verteilt. Als Verteilungsschlüssel für die Programmförderung wird der Umfang des kulturellen Aufwands eines Vereins in Relation zu dem Gesamtaufwand aller Antragsteller zu 2.2 festgelegt.
Unterschreitet die ermittelte Förderhöhe den Betrag von 20,- €, wird keine Förderung gewährt (Bagatellgrenze).
2.3 Förderung von Musikclubs
Musikclubs sind Einrichtungen, die neben ihrem gastronomischen Angebot ein künstlerisch anspruchsvolles Musikprogramm in einer festen Spielstätte anbieten und damit das kulturelle Leben in der Stadt Würzburg bereichern.
Musikclubs werden mit einer Basisförderung unterstützt.
Die Förderung muss überwiegend den Künstlern und Gruppen zugute kommen.
2.4 Antragstellung
Die Anträge sind auf dem bei der Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - erhältlichen Formblatt bis spätestens 30. April des laufenden Jahres einzureichen. Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen:
Die Stadt Würzburg behält sich vor, weitere über den vorstehenden Katalog hinausgehende Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Anträge, die trotz Aufforderung nicht rechtzeitig vervollständigt werden und verspätet eingegangene Anträge können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden.
Mit der Bewilligung einer Zuwendung können auch Vorgaben verknüpft sein (z. B. Informationen über Besucherzahlen, Vorlegen von Evaluierungsberichten). Ziel ist es, Informationen über die Wirksamkeit der städtischen Kulturförderung zu erlangen.
3.1 Projekt- und Impulsförderung
Im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel können einzelne Projekte gefördert werden. Ein Projekt kann innerhalb eines Haushaltsjahres in der Regel nur einmal gefördert werden und kann auch eine Veranstaltungsreihe sein.
Projekte dürfen grundsätzlich nicht eher begonnen werden, als ein Zuwendungsbescheid ergangen ist. Muss mit der Maßnahme ausnahmsweise vorzeitig begonnen werden, ist die Genehmigung der Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - einzuholen.
Unter die Projektförderung fallen u. a. auch schriftstellerische und sonstige Publikationen sowie Film- und Theaterprojekte einzelner Künstlerinnen und Künstler, die von kultureller Bedeutung sind und in der Regel in Würzburg stattfinden.
In folgenden Fällen kann eine mehrjährige Förderung von bis zu drei Jahren bewilligt werden:
Besonders förderungswürdig sind
Durch Vorlage von Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan muss nachgewiesen werden, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind. Der Antragsteller hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Nach Beendigung des Projekts ist der Verwendungszweck nachzuweisen. Eine genaue Abrechnung der Gesamteinnahmen und -ausgaben ist vorzulegen.
Ergibt der Verwendungsnachweis eine nachträgliche Reduzierung der ursprünglich veranschlagten Kosten (z. B. durch Mehreinnahmen) bzw. einen Gewinn, ist eine evtl. Mehrförderung an die Stadt zurückzuerstatten.
Anträge sind ganzjährig möglich und mit einer genauen Beschreibung und Kalkulation des jeweiligen Projektes an die Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - zu richten.
Bei allen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, ist auf die Förderung mit dem Hinweis, "Gefördert durch die Stadt Würzburg" zu verweisen.
3.2 Einzelkünstler- und Nachwuchsförderung
Die Stadt Würzburg kann zur Förderung von Künstlern und professionellem künsterlischem Nachwuchs Stipendien vergeben. Die Vergabe dient der Förderung besonderer Einzelleistungen und soll die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen. Die Vergabe des Kulturpreises der Stadt Würzburg, des Preises Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa, der Kulturmedaille und der Kulturförderpreise der Stadt Würzburg erfolgt durch den Stadtrat entsprechend der Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt Würzburg.
Einzelkünstler können ferner durch den Ankauf von Werken, durch Aufträge (z. B. Publikationen, Kompositionen) und Ausstellungen in städtischen Éinrichtungen gefördert werden.
3.3 Unterstützung durch den Fachbereich Kultur
Der Fachbereich Kultur unterstützt Künstler und freie Kultureinrichtungen durch Beratungsleistungen, durch Hilfestellung bei der Suche nach Räumlichkeiten und Drittmitteln, Präsentation im Internetangebot der Stadt Würzburg, Auslage von Werbematerial (Flyer u. ä.) sowie durch Möglichkeiten zur Plakatierung entsprechend der hierfür geltenden Regelungen.
Der Fachbereich Kultur kann Künstler, Vereine und Initiativen auch durch Förderung bzw. Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungsangeboten oder Workshops unterstützen.
Zuschüsse zu Investitionen können vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln gewährt werden für die Ausstattung, den Umbau und die Sanierung von Einrichtungen der kulturellen Vereinigungen und Privattheater.
Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 60 % der von der Stadt Würzburg - FB Kultur - als förderungsfähig anerkannten Kosten.
Investitionen dürfen grundsätzlich nicht eher begonnen werden, als ein Zuwendungsbescheid ergangen ist. Muss mit der Maßnahme ausnahmsweise vorzeitig begonnen werden, ist die Genehmigung der Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - einzuholen.
Stellt eine kulturelle Vereinigung oder Initiative, die einen Investitionskostenzuschuss erhalten hat, vor Ablauf der gesetzlichen Abschreibungsfrist der geförderten Investition den Betrieb ein oder veräußert bezuschusste Anlagen oder Teile davon, müssen die Zuschüsse anteilmäßig zurückgezahlt werden.
Anträge sind ganzjährig möglich und mit einer ausführlichen Beschreibung sowie einem detaillierten Finanzierungsplan an die Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - zu richten.
Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Würzburg treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Oktober 2011
Stadt Würzburg
- FB Kultur -
Zum Herunterladen der Kulturförderrichtlinien als pdf-Datei bitte hier klicken:
![]() | Kulturförderrichtlinien 2012.pdf |