Menü

Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt Würzburg

Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen 
im Bereich Kultur der Stadt Würzburg

Vom 15.03.2024 (MP und VBl vom 22.03.2024)
Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den 
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 
796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 
(GVBI. S. 385, 586) geändert worden ist, gemäß Beschluss des Stadtrates vom 
07.03.2024, folgende

Satzung:

§ 1

Die Stadt Würzburg kann verleihen:
1. den Kulturpreis
2. den Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa
3. den Jehuda-Amichai-Literaturpreis
4. die Kulturförderpreise
5. den optional zu vergebenden Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis
6. die Kulturmedaillen

§ 2

(1) Der Kulturpreis der Stadt Würzburg ist mit 5.000 Euro dotiert und wird jährlich 
vergeben.
(2) Bis zu drei Kulturförderpreise sind jeweils mit 2.500 Euro dotiert und werden 
gemeinsam mit dem Kulturpreis jährlich vergeben.
(3) Der Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa ist mit 15.000 Euro 
dotiert und wird alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2008, vergeben. Das 
Preisgeld wird durch die Stiftung Peter C. Ruppert bereitgestellt.
(4) Der Jehuda-Amichai-Literaturpreis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird alle zwei 
Jahre, erstmals im Jahr 2024, vergeben.
(5) Der optional im Zusammenhang mit dem Jehuda-Amichai-Literaturpreis zu 
vergebende Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis wird mit 5.000 Euro dotiert.
(6) Bis zu drei Kulturmedaillen sind mit jeweils 500 Euro dotiert und werden jährlich 
vergeben.
(7) In den Jahren, in denen der Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in 
Europa vergeben wird, werden der Kulturpreis und die Kulturförderpreise nicht 
vergeben.

§ 3

(1) Den Kulturpreis der Stadt Würzburg kann eine durch Geburt, Leben oder Werk 
mit der Stadt Würzburg verbundene Persönlichkeit (bzw. eine Künstlergruppe, ein 
Ensemble o. Ä.) erhalten, die durch ihr künstlerisches Schaffen herausragend gewirkt 
oder sich in besonderer Weise um das kulturelle Leben der Stadt verdient gemacht 
hat.
(2) Den Kulturförderpreis der Stadt Würzburg kann eine durch Geburt, Leben oder 
Werk mit Würzburg verbundene Persönlichkeit (bzw. eine Künstlergruppe, ein 
Ensemble o. Ä.) erhalten, die erste förderungswürdige professionelle künstlerische 
Leistungen vorweisen kann.
(3) Den Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa kann eine 
Persönlichkeit erhalten, die durch ihr herausragendes künstlerisches Schaffen auf 
dem Gebiet der Konkreten Kunst international hervorgetreten ist und ein 
bedeutendes Gesamtwerk vorweisen kann. In begründeten Fällen kann der Preis 
auch an herausragende Nachwuchskünstler:innen vergeben werden.
(4) Den Jehuda-Amichai-Literaturpreis kann eine Persönlichkeit erhalten, die durch 
herausragende literarische Einzelwerke oder ihr literarisches Lebenswerk einen 
wertvollen Beitrag zur Sichtbarmachung, Vermittlung und Reflexion jüdischen Lebens 
und jüdischer Kultur leistet. Der Jehuda-Amichai-Literaturpreis ist offen für alle 
Gattungen und Bereiche der zeitgenössischen deutschsprachigen oder ins Deutsche 
übersetzten Literatur, die entweder von jüdischen Autor:innen verfasst oder jüdisches 
Leben, Kultur und Geschichte (mit)thematisieren. 
(5) Zusätzlich zum Hauptpreis des Jehudai-Amichai-Literaturpreises kann für 
herausragende literarische Leistungen im obigen Sinne von (4) ein Förderpreis 
verliehen werden, wobei diese Förderung nicht explizit als Nachwuchsförderung 
verstanden werden muss. 
(6) Die Kulturmedaille der Stadt Würzburg kann erhalten, wer sich in besonderem 
Maße ehrenamtlich, gemeinwohlorientiert oder fördernd um das kulturelle Leben 
der Stadt Würzburg verdient gemacht hat. Die Kulturmedaille können sowohl 
Einzelpersonen, als auch Paare, Gruppen, Vereine und Unternehmen erhalten. Das 
Preisgeld in Höhe von 500 Euro ist zweckgebunden für eine gemeinnützige kulturelle 
Maßnahme, Institution oder Vereinigung in Würzburg bestimmt.

§ 4

(1) Für die Vergabe des Kulturpreises, der Kulturförderpreise wird ein 
Vergabegremium gebildet, dem der/die Kulturreferent:in, der/die Leiter:in des 
Fachbereichs Kultur sowie sieben vom Kulturausschuss zu berufende 
Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert drei Jahre, Wiederberufungen 
sind zulässig.
(2) Für die Vergabe des Preises Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa 
wird ein Gremium gebildet, dem zwei Vertreter:innen der Stiftung Peter C. 
Ruppert, der/die Leiter:in des Museum im Kulturspeicher sowie der/die 
Kulturreferent:in angehören.
(3) Für die Vergabe der Kulturmedaillen wird ein Gremium gebildet, dem der/die 
Kulturreferent:in, der/die Leiter:in des Fachbereichs Kultur sowie sieben vom 
Kulturausschuss zu berufende Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert 
drei Jahre, Wiederberufungen sind zulässig.
(4) Für die Vergabe des Jehuda-Amichai-Literaturpreises und des optionalen 
Förderpreises wird ein Gremium gebildet, dem der/die Kulturreferent:in sowie vier 
vom Stadtrat berufene Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert vier 
Jahre, Wiederberufungen sind zulässig.
(5) Zu den Sitzungen der Vergabegremien zum Kulturpreis, den Kulturförderpreisen 
und den Kulturmedaillen werden neben den Mitgliedern der Gremien die 
Stadtratsfraktionen mit je einem/einer Vertreter:in eingeladen. Die entsandten 
Vertreter:innen der Stadtratsfraktionen nehmen beratend an den Sitzungen teil.
(6) Vorschlagsberechtigt für Kulturpreis, Kulturförderpreise und Kulturmedaillen
sind der/die Oberbürgermeister:in, alle ehrenamtlichen und berufsmäßigen 
Stadträte, die Mitglieder der Vergabegremien sowie die Mitglieder des Kulturbeirates. 
Die Vorschläge sind spätestens vier Wochen vor den Sitzungsterminen und versehen 
mit einer Begründung dem Fachbereich Kultur der Stadt Würzburg (Postadresse: 
Stadt Würzburg, Fachbereich Kultur, Turmgasse 9, 97070 Würzburg; E-Mail-Adresse: info.kultur@stadt.wuerzburg.de) zuzuleiten.
(7) Vorschlagsberechtigt für den Preis Peter C. Ruppert, den Jehuda-Amichai-Literaturpreis sowie den Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis sind die Mitglieder der 
jeweiligen Vergabegremien.
(8) Die Vergabegremien erarbeiten in nichtöffentlicher Sitzung Empfehlungen, die 
zunächst vom Kulturausschuss begutachtet und anschließend vom Stadtrat 
beschlossen werden.

§ 5

(1) Der/Die Oberbürgermeister:in oder ein:e Vertretung verleiht die Preise im 
Rahmen eines Festaktes. 
(2) Soweit den Empfehlungen der Vergabegremien nicht gefolgt wird, unterbleibt 
die betreffende Preisverleihung in diesem Jahr.
(3) Die Stadt Würzburg wird ihre Preise und Ehrungen im Bereich der Kultur sowie 
die Bedingungen ihrer Vergabe regelmäßig und in geeigneter Weise im
Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt machen.
(4) Gegen Entscheidungen über die Zuerkennung des Preises ist der Rechtsweg 
ausgeschlossen.

§ 6

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige 
Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt 
Würzburg vom 07.05.2007 (MP und VBl. vom 23.05.2007), zuletzt geändert durch 
Satzung vom 31.05.2011 (MP und VBl. vom 03.06.2011) außer Kraft.

>>> zurück