Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt Würzburg
Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen
im Bereich Kultur der Stadt Würzburg
Vom 15.03.2024 (MP und VBl vom 22.03.2024)
Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.
796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023
(GVBI. S. 385, 586) geändert worden ist, gemäß Beschluss des Stadtrates vom
07.03.2024, folgende
Satzung:
§ 1
Die Stadt Würzburg kann verleihen:
1. den Kulturpreis
2. den Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa
3. den Jehuda-Amichai-Literaturpreis
4. die Kulturförderpreise
5. den optional zu vergebenden Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis
6. die Kulturmedaillen
§ 2
(1) Der Kulturpreis der Stadt Würzburg ist mit 5.000 Euro dotiert und wird jährlich
vergeben.
(2) Bis zu drei Kulturförderpreise sind jeweils mit 2.500 Euro dotiert und werden
gemeinsam mit dem Kulturpreis jährlich vergeben.
(3) Der Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa ist mit 15.000 Euro
dotiert und wird alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2008, vergeben. Das
Preisgeld wird durch die Stiftung Peter C. Ruppert bereitgestellt.
(4) Der Jehuda-Amichai-Literaturpreis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird alle zwei
Jahre, erstmals im Jahr 2024, vergeben.
(5) Der optional im Zusammenhang mit dem Jehuda-Amichai-Literaturpreis zu
vergebende Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis wird mit 5.000 Euro dotiert.
(6) Bis zu drei Kulturmedaillen sind mit jeweils 500 Euro dotiert und werden jährlich
vergeben.
(7) In den Jahren, in denen der Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in
Europa vergeben wird, werden der Kulturpreis und die Kulturförderpreise nicht
vergeben.
§ 3
(1) Den Kulturpreis der Stadt Würzburg kann eine durch Geburt, Leben oder Werk
mit der Stadt Würzburg verbundene Persönlichkeit (bzw. eine Künstlergruppe, ein
Ensemble o. Ä.) erhalten, die durch ihr künstlerisches Schaffen herausragend gewirkt
oder sich in besonderer Weise um das kulturelle Leben der Stadt verdient gemacht
hat.
(2) Den Kulturförderpreis der Stadt Würzburg kann eine durch Geburt, Leben oder
Werk mit Würzburg verbundene Persönlichkeit (bzw. eine Künstlergruppe, ein
Ensemble o. Ä.) erhalten, die erste förderungswürdige professionelle künstlerische
Leistungen vorweisen kann.
(3) Den Preis Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa kann eine
Persönlichkeit erhalten, die durch ihr herausragendes künstlerisches Schaffen auf
dem Gebiet der Konkreten Kunst international hervorgetreten ist und ein
bedeutendes Gesamtwerk vorweisen kann. In begründeten Fällen kann der Preis
auch an herausragende Nachwuchskünstler:innen vergeben werden.
(4) Den Jehuda-Amichai-Literaturpreis kann eine Persönlichkeit erhalten, die durch
herausragende literarische Einzelwerke oder ihr literarisches Lebenswerk einen
wertvollen Beitrag zur Sichtbarmachung, Vermittlung und Reflexion jüdischen Lebens
und jüdischer Kultur leistet. Der Jehuda-Amichai-Literaturpreis ist offen für alle
Gattungen und Bereiche der zeitgenössischen deutschsprachigen oder ins Deutsche
übersetzten Literatur, die entweder von jüdischen Autor:innen verfasst oder jüdisches
Leben, Kultur und Geschichte (mit)thematisieren.
(5) Zusätzlich zum Hauptpreis des Jehudai-Amichai-Literaturpreises kann für
herausragende literarische Leistungen im obigen Sinne von (4) ein Förderpreis
verliehen werden, wobei diese Förderung nicht explizit als Nachwuchsförderung
verstanden werden muss.
(6) Die Kulturmedaille der Stadt Würzburg kann erhalten, wer sich in besonderem
Maße ehrenamtlich, gemeinwohlorientiert oder fördernd um das kulturelle Leben
der Stadt Würzburg verdient gemacht hat. Die Kulturmedaille können sowohl
Einzelpersonen, als auch Paare, Gruppen, Vereine und Unternehmen erhalten. Das
Preisgeld in Höhe von 500 Euro ist zweckgebunden für eine gemeinnützige kulturelle
Maßnahme, Institution oder Vereinigung in Würzburg bestimmt.
§ 4
(1) Für die Vergabe des Kulturpreises, der Kulturförderpreise wird ein
Vergabegremium gebildet, dem der/die Kulturreferent:in, der/die Leiter:in des
Fachbereichs Kultur sowie sieben vom Kulturausschuss zu berufende
Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert drei Jahre, Wiederberufungen
sind zulässig.
(2) Für die Vergabe des Preises Peter C. Ruppert für Konkrete Kunst in Europa
wird ein Gremium gebildet, dem zwei Vertreter:innen der Stiftung Peter C.
Ruppert, der/die Leiter:in des Museum im Kulturspeicher sowie der/die
Kulturreferent:in angehören.
(3) Für die Vergabe der Kulturmedaillen wird ein Gremium gebildet, dem der/die
Kulturreferent:in, der/die Leiter:in des Fachbereichs Kultur sowie sieben vom
Kulturausschuss zu berufende Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert
drei Jahre, Wiederberufungen sind zulässig.
(4) Für die Vergabe des Jehuda-Amichai-Literaturpreises und des optionalen
Förderpreises wird ein Gremium gebildet, dem der/die Kulturreferent:in sowie vier
vom Stadtrat berufene Sachverständige angehören. Die Amtsperiode dauert vier
Jahre, Wiederberufungen sind zulässig.
(5) Zu den Sitzungen der Vergabegremien zum Kulturpreis, den Kulturförderpreisen
und den Kulturmedaillen werden neben den Mitgliedern der Gremien die
Stadtratsfraktionen mit je einem/einer Vertreter:in eingeladen. Die entsandten
Vertreter:innen der Stadtratsfraktionen nehmen beratend an den Sitzungen teil.
(6) Vorschlagsberechtigt für Kulturpreis, Kulturförderpreise und Kulturmedaillen
sind der/die Oberbürgermeister:in, alle ehrenamtlichen und berufsmäßigen
Stadträte, die Mitglieder der Vergabegremien sowie die Mitglieder des Kulturbeirates.
Die Vorschläge sind spätestens vier Wochen vor den Sitzungsterminen und versehen
mit einer Begründung dem Fachbereich Kultur der Stadt Würzburg (Postadresse:
Stadt Würzburg, Fachbereich Kultur, Turmgasse 9, 97070 Würzburg; E-Mail-Adresse: info.kultur@stadt.wuerzburg.de) zuzuleiten.
(7) Vorschlagsberechtigt für den Preis Peter C. Ruppert, den Jehuda-Amichai-Literaturpreis sowie den Jehuda-Amichai-Literaturförderpreis sind die Mitglieder der
jeweiligen Vergabegremien.
(8) Die Vergabegremien erarbeiten in nichtöffentlicher Sitzung Empfehlungen, die
zunächst vom Kulturausschuss begutachtet und anschließend vom Stadtrat
beschlossen werden.
§ 5
(1) Der/Die Oberbürgermeister:in oder ein:e Vertretung verleiht die Preise im
Rahmen eines Festaktes.
(2) Soweit den Empfehlungen der Vergabegremien nicht gefolgt wird, unterbleibt
die betreffende Preisverleihung in diesem Jahr.
(3) Die Stadt Würzburg wird ihre Preise und Ehrungen im Bereich der Kultur sowie
die Bedingungen ihrer Vergabe regelmäßig und in geeigneter Weise im
Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt machen.
(4) Gegen Entscheidungen über die Zuerkennung des Preises ist der Rechtsweg
ausgeschlossen.
§ 6
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige
Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt
Würzburg vom 07.05.2007 (MP und VBl. vom 23.05.2007), zuletzt geändert durch
Satzung vom 31.05.2011 (MP und VBl. vom 03.06.2011) außer Kraft.