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Schulverwaltung

Förderungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz

Informationen zur Ausbildungsförderung für eine schulische Ausbildung, für die Inanspruchnahme eines Bildungskredites oder der Aufstiegsfortbildungsförderung (sog. Meister-BAföG)

Für die Ausbildung von Schülern und Studierenden sowie für die Fortbildung bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

1. Ausbildungsförderung für eine schulische Ausbildung- BAföG

Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung besteht nach den Bestimmungen des BAföG für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

BAföG-Leistungen werden mit Ausnahme von Fachakademien, Fachhochschulen und Hochschulen als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Entsprechend den Schularten sind unterschiedliche Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Ob der volle Bedarfssatz oder nur Teilbeträge bewilligt werden hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin/des Antragstellers ab. Des Weiteren sind das Einkommen der Eltern und des Ehegatten sowie die familiären Verhältnisse (z. B. Geschwister) bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei bestimmten Schularten (z. B. Berufsoberschulen) erfolgt die Förderung jedoch unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Wichtiger Hinweis: Ausbildungsförderung wird grundsätzlich vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die schulische Ausbildung aufgenommen wurde, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Würzburg ist für Ihre Antragstellung zuständig, wenn Sie Schüler oder Studierender an einer/einem

  • Würzburger Berufsoberschule
  • Würzburger Fachakademie

sind, oder in der Regel wenn Ihre Eltern in Würzburg wohnen beim Besuch einer

  • Berufsfachschule oder Fachschule
  • Fachoberschule.

Nähere Informationen und die aktuellen Gesetzestexte zum BAföG finden Sie im Internet unter http://www.bmbf.deexterner Link und unter http://das-neue-bafoeg.deexterner Link
oder http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/onlineservice/4888808174externer Link.


2. Bildungskredit

Zur weiteren Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen besteht auch die Möglichkeit einen verzinslichen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen.

Dieser dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand.

Informationen und Antragsformulare hierzu finden sie im Internet unter http://www.bildungskredit.deexterner Link.


3. Aufstiegsfortbildungsförderung (sog. Meister-BAföG)

Ziel der individuellen Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist es, die berufliche Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und ggf. zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen, sowie Existenzgründungen zu erleichtern.

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.

Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Für die Antragstellung zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder des Landkreises, in der/dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Weitere Informationen, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Gesetzestext zum AFBG finden Sie im Internet unter http://www.meister-bafoeg.infoexterner Link oder http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/onlineservice/4888808174externer Link.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Persönliche vorsprachen sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sie erreichen uns im Rathaus, Rückermainstraße 1, 2. Stock, Zimmer 204b
oder telefonisch unter Tel. 0931/37-2497, 37-2549 und 37-3497.

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