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Arten

Erwerb und Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen

Informationen zur Vermarktung, insbesondere Kauf und Verkauf geschützter Tiere und Pflanzen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es u.a. verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Art - auch deren Teile und Erzeugnisse - zu vermarkten.

Unter Vermarktung versteht der Gesetzgeber den Kauf, das Angebot zum Kauf, den Erwerb zu kommerziellen Zwecken, das Zurschaustellung sowie eine sonstige Verwendung zu kommerziellen Zwecken, ebenso wie den Verkauf, das  Anbieten zum Verkauf, den Transport zum Verkauf, das Vorrätighalten zum Verkauf sowie  Vermietung und Tausch.

Ausgenommen von diesen Verboten sind im Wesentlichen Arten, griechische Landschildkröte (Quelle: Richard Arndt-Landbeck)die rechtmäßig: 

  • in der EU gezüchtet wurden,  
  • durch künstliche Vermehrung gewonnen wurden, 
  • mit behördlicher Zulassung der Natur entnommen wurden oder 
  • bereits vor ihrer jeweiligen Unterschutzstellung gehalten wurden.

Kauf und Verkauf geschützter Tiere und Pflanzen

Der Kauf und Verkauf bzw. die Vermarktung von Exemplaren der in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten (streng geschützte Arten) ist nur bei Vorliegen der dazugehörigen Vermarktungsgenehmigungen (EG-Bescheinigung) erlaubt.

Der Kauf und Verkauf  bzw. die Vermarktung von Exemplaren der besonders geschützte Arten ist erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen werden kann.

Unter www.wisia.deexterner Link können Sie selbst ermitteln, welchem Schutz Tiere und Pflanzen unterliegen.

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten und Fragen möglichst vor dem Kauf eines geschützten Tieres an die Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, Tel. 0931/37-2683. 



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