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Zum Schutz, Erhalt oder zur Wiederentwicklung dieser gefährdeten Tier- und Pflanzenarten gibt es daher zahlreiche internationale (z. B. Washingtoner Artenschutzabkommen, Europäische Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und nationale (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) artenschutzrechtliche Vorschriften, die unter anderem den Zugriff, den Besitz, die Haltung und den Handel der geschützten Tier- und Pflanzenarten regeln. Auch heimische Arten wie Ihre Vögel im Garten, Igel, Kröten und viele mehr sind aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
Die Untere Naturschutzbehörde möchte auf die wesentlichen zu beachtende artenschutzrechtliche Vorschriften aufmerksam machen.
Das Artenschutzrecht unterscheidet vor allem zwischen besonders geschützten und streng geschützten Arten.
Zu den besonders geschützten Arten zählen Tiere und Pflanzen, die in
aufgeführt sind.
Außerdem sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.
Darüber hinaus streng geschützt sind Arten, die in
mit entsprechender Hervorhebung aufgeführt sind.
Auf der Seite des Wissenschaftlichen Informationssystems zum Internationalen Artenschutz (WISIA)
können Sie selbst den Schutzstatus von Tieren oder Pflanzen ermitteln.