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Einsatzkosten - Hier erhalten Sie Informationen zur Kostenpflicht von Feuerwehreinsätzen

Die Stadt Würzburg kann, wie jede andere Kreisverwaltungsbehörde, bestimmte Leistungen in Rechnung stellen.

Um dies auch für die Feuerwehreinsätze so gerecht wie möglich zu tun, wurde eine Feuerwehrgebührensatzung erlassen.

Prinzipiell sind folgende Einsätze kostenpflichtig
(Grundlage: Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz):

  • Einsätze im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst, wenn die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb eines Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugs, oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war. Ausgenommen sind Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen.
     
  • Sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst. Auch hier sind Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen ausgenommen.
     
  • Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben.
  • Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren.
     
  • Wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war.
     
  • Für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist.
     
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierung der Feuerwehr oder Falschalarme, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden.
     
  • Sicherheitswachen.

Download der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Würzburg

Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetzexterner Link

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