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Ein Luftreinhalteplan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die Verwaltung und die betroffenen Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahre 2004 war erforderlich geworden, weil für das Jahr 2008 an der Messstation Stadtring Süd eine Überschreitung des Grenzwertes (einschließlich Toleranzmarge) für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid aufgetreten war. Der ab dem 01.01.2010 einzuhaltende Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³. Für diesen Grenzwert galt eine Toleranzmarge von 16 µg/m³, die sich ab 01.01.2003 bis 01.01.2010 stufenweise um jährlich 2 µg/m³ verminderte. Der Grenzwert einschließlich Toleranzmarge für das Jahr 2008 betrug daher 44 µg/m³, der Messwert an der Messstation Stadtring Süd 45 µg/m³.
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat nun am 01.03.2011 die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Würzburg in Kraft gesetzt.
Dieser kann im folgenden eingesehen und als pdf-Datei heruntergeladen werden.
![]() | Luftreinhalteplan Stadt Würzburg.pdf |
![]() | Darstellung Verfahrensablauf.pdf |
![]() | Bekanntmachung StMUG.pdf |
![]() | Ergänzende Information zum Luftreinhalteplan Würzburg 2004 und seiner Fortschreibung.pdf |