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Gartenamt | |
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Vorschläge des Gartenamtes zur kostengünstigen Entsorgung von Grüngut:
Ruhezeiten in der Kleingartenanlage
Aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigungen in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen möchte das Gartenamt darauf hinweisen, dass lärmintensive Gartenarbeiten wie in der Gartenordnung Punkt 18 a-c Ruhe und Ordnung festgelegt, in städtischen Kleingartenanlagen nur an den nachfolgenden Zeiten zulässig sind:
Ruhestörende Gartenarbeiten dürfen nur von Montag mit Samstag
zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie
zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr
ausgeführt werden.
An allen Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Gartenarbeiten untersagt.
Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren, z.B. Rasenmäher, Häcksler etc. sowie motorbetriebene Stromaggregate dürfen nur zu den angegebenen Zeiten benutzt werden.
Wir bitten Sie, die daraus resultierenden Ruhezeiten im Interesse aller Kleingartenpächter zu beachten und auch einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen durch Verstöße gegen die Gartenordnung (Punkt 21) zu vermeiden.

Kleingartenanlage "Marienberg"
Foto: Gartenamt