Bild: Straßenbahnen in der Innenstadt

Sicherheit & Ordnung

Kontrollen im Rahmen des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG)

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens;

Änderung ab 01. Januar 2009, Tabakwaren nicht für Kinder und Jugendliche 

Zigarettenrauch
Zigarettenrauch
Foto: Günter Havlena / PIXELIO
 

Der Artikel 3 des Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens wurde geändert, so dass die bis 31. Dezember 2008 vorhandene Ausnahmeregelung für den Tabakhandel, der für den Verkauf aus Automaten für Jugendliche „unter 16 Jahren“ galt, durch die Änderung ab 01. Januar 2009 wegfällt!

Auch hier wird der Kommunale Ordnungsdienst verschärft kontrollieren und weitere Maßnahmen ergreifen, die im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geahndet werden.

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird präventiv informiert und ggf. weitere rechtliche Schritte veranlasst, damit der Missbrauch eingeschränkt wird.

 



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