Bild: Schiff auf dem Main

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz

Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
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Wasser & Abwasser

Wasserrecht

Hier finden Sie Informationen über die Grundlagen des Wasserrechts.

Allgemeines

Für das Wasserrecht bedeutsame gesetzliche Regelungen finden sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Bayerischen Wassergesetz (BayWG).

Gewässer im Sinne dieser Gesetze sind:

  • oberirdische Gewässer (z.B. Fluss, Bach)
  • Grundwasser
  • Küstengewässer
  • nicht aus Quellen wild abfließendes Wasser (v.a. Niederschlagswasser)

Im Bereich Würzburg sind insbesondere Grundwasser und oberirdische Gewässer von Bedeutung. Die oberirdischen Gewässer teilt man weiter in Gewässer I. Ordnung (in Würzburg die Bundeswasserstraße Main), Gewässer II. Ordnung (in Würzburg die Pleichach) und Gewässer III. Ordnung (alle anderen oberirdischen Gewässer) ein.


Bedeutsame und grundsätzlich genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige wasserrechtliche Tatbestände

Begriff

  • Benutzung:
    Beispiel: Entnehmen von Grundwasser, Entnehmen von Wasser aus Fluss, Einleiten von Abwasser in ein Gewässer
  • Ausbau:
    Beispiel: Herstellen, Ändern, Beseitigen eines Gewässers
  • Anlage im und am Gewässer:
    Beispiel: Errichten von Steg, Brücke, Bootshaus, Gebäude
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
    Beispiel: Lagern von Benzin, Heizöl, Gülle, Jauche, Tankstellen, hydraulische Aufzüge ...
  • Aufschluss von Grundwasser:
    Beispiel: (Brunnen-)Bohrung, Bauwasserhaltung
  • Schifffahrt:
    Beispiel: Motorbootfahren auf einem Gewässer
     


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