Bild: Schiff auf dem Main

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz

Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
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Grundwasser, Brunnen

Bauen und Grundwasser

Leitfaden zum Bauen im Grund- bzw. Schichtwasser in Würzburg

In Teilen des Stadtgebietes von Würzburg ist bei Bauvorhaben mit Problemen im Zusammenhang mit Grund- bzw. Schichtwasser zu rechnen. Dies ist zum Beispiel in höhergelegenen Baugebieten mit anstehenden Keuperschichten (z. B. Rottenbauer Nord) regelmäßig der Fall.  Auch ist beispielsweise in Heidingsfeld um den Heigelsbach und allgemein in Mainnähe der Flurabstand zum Grundwasser so gering, dass bei der Realisierung eines Bauvorhabens mit einem Anschneiden des Grundwassers gerechnet werden muss. 


Wasserrecht
Erdaufschlüsse die eine Freilegung von Grundwasser oder eine Einwirkung auf die Höhe, Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers erwarten lassen, sind dem Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg vorher anzuzeigen (Art. 34 Abs. 1 BayWG). Ist seit der Anzeige ein Monat Vergangen, ohne dass die Arbeiten untersagt wurden, so kann sie der Unternehmer beginnen und so lange durchführen bis er auf Grundwasser einwirkt.  

Die Bauwasserhaltung (vorübergehende Absenkung des Grundwassers) stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG eine Gewässerbenutzungen dar, die nach § 2 WHG i. V. mit Art. 17a BayWG der Erlaubnis bedarf. Diese ist beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg zu beantragen.

Auch der Einbau von Drainagen bei Bauvorhaben bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 WHG).


Präventivmaßnahmen beim Bauen im Grundwasser
Ein wichtiger Schritt bei der Planung eines Gebäudes ist die Ermittlung der Auswirkung des Grundwassers auf den Baukörper (Beanspruchung durch das Grund- bzw. Schichtwasser). Sie kann durch Baugrunduntersuchungen und durch die Einholung der Grundwasserstände erfolgen. Besonders zur Problematik Stau- bzw. Schichtwasser ist eine Beobachtung des Baugeländes bzw. eine Auskunft zu bestehender Nachbarbebauung hilfreich. Regenwasser in einer offenen Baugrube mit natürlich anstehenden Boden sollte z. B. nach spätestens 24 h versickert sein.

Baugrube im Neubaugebiet
Kronberg II

wasserstauende Keuperschichten
wie am Heuchelhof oder
in Rottenbauer (Nord)
=> Schichtwasser ist zu erwarten

Nasse Baugrube

Mit Verweis auf die Gewährleistungspflicht für versteckte Planungsmängel von 30 Jahren sei darauf hingewiesen, dass eine Informationspflicht von Bauvorlageberechtigten zur Einholung der Grundwasserstände besteht. Die fachgerechte Planung und Ausführung beim Bauen im Grundwasser ist von besonderer Bedeutung, da nachträgliche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Kellersohle technisch sehr aufwendig sind und somit die Herstellungskosten des gesamten Kellers bei weitern überschreiten können.
Bei Neubauten ist daher anzuraten, stets eine firmenunabhängige Beratung bzw. Planung in Anspruch zu nehmen. Eine Alternative bei Beanspruchung durch drückendes Grundwasser kann darin bestehen, dass auf das Kellergeschoss verzichtet wird und die Technikräume im Erd- bzw. Dachgeschoss angeordnet werden. 


Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser (DIN 18195 Teil 6) liegt in folgenden Fällen vor:

Grundwasser
Diese Beanspruchung liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert. Eine Dränage ist bei dieser Beanspruchung ungeeignet, da diese im Grundwasser stehen würde und eine Ableitung des Wassers nicht möglich ist. Eine Ableitung von Drainagewasser in den Kanal ist nicht zulässig. 

Grundwasser - Hochwasser
Grundwasser z. B. am Main, besondere Gefahr bei Hochwasser


Stau- oder Sickerwasser (Schichtwasser)
Grundwasser ist nicht vorhanden. Über bindigen Bodenschichten kann jedoch Stau- oder Sickerwasser (Schichtwasser), welches einen hydrostatischen Druck ausübt, auftreten.

Alternativ zur Abdichtung gegen drückendes Wasser kann bei dieser Beanspruchung, sofern eine Dränage dafür sorgt, dass anfallendes Wasser abgeleitet wird und sich nicht anstauen kann, auch eine Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser ausgeführt werden. Die Dränage muss nach den Vorschriften der DIN 4095 mit sämtlichen erforderlichen Reinigungs- und Spülschächten, filterfesten Ummantelungen und einem ausreichenden Gefälle geplant und ausgeführt werden, wobei eine regelmäßige Wartung erforderlich ist. In großen Teilen des Baugebiets Rottenbauer Nord sind Drainagen nicht geeignet, das vor allem im Winter anstauende Schichtwasser sicher abzuführen. Durch die Untergrundverhältnisse verbunden mit der Lage im Wasserschutzgebiet Winterhäuser Quelle gibt es keine ausreichend aufnahmefähige Ableitemöglichkeit des Drainagewassers.

Kontrollschacht einer Drainage im Heuchelhof:

Das Wasser kann nicht abgeführt werden,
es staut sich in der Drainage hierdurch sind bereits
Schäden durch eindringendes Wasser im Keller
eingetreten.

Kontrollschacht Drainage


Bei einer Beanspruchung durch drückendes Grundwasser können prinzipiell folgende Abdichtungsmaßnahmen vorgesehen werden:

Bituminöse Abdichtung  "schwarze Wanne"

SchwarzeWanne


Diese Abdichtungsvariante, die in DIN 18195 Teil 6 geregelt ist und häufig ausgeführt wird, hat bei fachgerechter Ausführung eine sehr hohe Sicherheit. Die zahlreichen in der Norm zulässigen Abdichtungsvarianten unterscheiden sich durch die Anzahl der erforderlichen Abdichtungslagen und die Wahl der Trägereinlagen. In der Regel sind zwei Bitumenbahnen mit Gewebeeinlagen erforderlich.

 


Wasserundurchlässiger Beton  "weiße Wanne"

WeisseWanne


Bei einem Wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) müssen neben den betontechnologischen Anforderungen insbesondere Nachweise zur Beschränkung der Rißweiten geführt werden. Ein WU-Beton ist nicht vollkommen wasserdicht, so dass keine feuchtigkeitsempfindlichen oder dampfdichten Bodenbeläge aufgebracht werden dürfen. Der durch den WU-Beton diffundierende Wasserdampf muss über die Raumluft abgegeben werden können. Dies kann zum Beispiel durch eine Fußbodenaufständerung erreicht werden.

Eine anschauliche Erklärung der Möglichkeiten findet sich auf der Seite der Initiative Pro Keller e. V.externer Link 



Beispiel für Problemfälle in Würzburg:

 See in Rottenbauer
In Rottenbauer (Nord) bildet sich im Winter ein See wenn das Wasser nicht abfliesen kann.
Eine geordnete Versickerung ist also nicht möglich.
 

Rottenbauer Nord unter Wasser
siehe oben: Nach Wolkenbruch in Rottenbauer
 

Hinweis zur Versickerung von Niederschlagswasser:
In Gebieten mit Schichtwasser wie in großen Teilen von Rottenbauer Nord, Heuchelhof, Kronberg II, Würzburg Ost, Flürlein Essiggarten, Lengfelder Höh,  ... ist auf Grund der geringen Sickerleistung eine geregelte Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.
Eine Versickerungsanlage würde bei längeren Feuchtperioden nicht funktionieren und könnte zu einer weiteren Vernässung des Untergrundes mit einer Beeinträchtiung der Nachbarbebauung führen. Auf die Gewährleistung bei Planungsmängel wird verwiesen.


Versickerungsanlage ?
Der Einbau von Sickerblocks kann die Versickerung der Mulde nicht verbessern.

Die Sickerkästen hier Würzburg-Ost bzw. Flürlein-Essiggarten stehen im Winter im Wasser. Wo soll der Regen hin, wenn die Anlage wieder mit Boden bedeckt ist ?

Die Verdunstung als wichtiger Faktor der  "Niederschlagswasserbeseitigung" wird hier eingeschränkt. In Würzburg regnet es etwa 600 l/m² im Jahr, etwa 900 l/m² würden im Jahr über Gras verdunsten.

Informieren Sie sich bevor ohne Erlaubnis errichtete, teure und unnütze Anlagen gebaut werden.
 



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