Bild: Schiff auf dem Main

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz

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Grundwasser, Brunnen

Brunnen in Garten und Haushalt

Bohren eines Brunnens, Bohranzeige ...

Brunnen in Garten und Haushalt

Die Benutzung des Grundwassers, insbesondere die Zutageförderung durch einen Brunnen, bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Wassergesetze lassen jedoch für bestimmte Benutzungszwecke Ausnahmen von der Erlaubnispflicht zu. Eine derartige Ausnahme könnte jedoch aus anderen Rechtgründen unzulässig sein. Dabei muss auf andere Regelungen aus den Bereichen Wasserrecht (=> Schutzgebietsverordnungen), Baurecht, Naturschutzrecht, Gesundheitsrecht (Trinkwasserverordnung), etc. geachtet werden.
Eine Grundwassernutzung setzt normalerweise die Bohrung bzw. den Aushub eines Brunnen oder Schachtes voraus. Die Brunnenbohrung bzw. –ausschachtung, d. h. der Aufschluss von Grundwasser ist anzeigepflichtig (Art. 34 Abs. 1 BayWG).

Brunnen zur Gartenbewässerung

Die Grundwassernutzung zum Zweck der Gartenbewässerung ist in bestimmten Umfang erlaubnisfrei. Die Erlaubnisfreiheit hängt Zweck und vom Benutzungsumfanges "...für den Haushalt" bzw. "für Zwecke des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit" ab.
Die geplante Grundwassernutzung muss sich im Rahmen der allgemeinen wasserrechtlichen Grundsätze bewegen. Dies bedeutet, dass diese Erlaubnis- bzw. Bewilligungsfreiheit nur angewendet werden kann, wenn keine weiteren Schutzgüter beeinträchtigt werden. Insbesondere im § 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden die Schutzgüter Naturhaushalt, Lebensraum für Tier und Pflanzen sowie das Wohl der Allgemeinheit aufgeführt.
Grundwasserbenutzungen wie für die Gartenbewässerung sind also nur dann erlaubnisfrei, wenn keine dieser Schutzgüter gefährdet werden. Es ist es nicht immer einfach zu erkennen, ob z. B. der eigene Garten in einem wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebiet wie z. B. einem Wasserschutzgebiet oder Trinkwassereinzugsgebiet liegt. Daher sind Aufschlüsse des Grundwassers / Bohrungen Angaben zur beabsichtigten Nutzung bei der Stadt Würzburg / Umweltamt anzuzeigen. (s. Abschnitt Bohranzeige).

Brunnen für Haushalt (insbesondere Waschen und WC-Spülung)

Die erlaubnisfreie Benutzung des "... für den Haushalt" beinhaltet z. B. auch die Verwendung des Wassers zum Waschen mit Waschmaschine und für die WC-Spülung. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass das gewonnene Grundwasser auch die Anforderungen z. B. an die Wasserhärte erfüllt.
Der Begriff Haushalt wird bei der Erlaubnisfreiheit jedoch eng ausgelegt. Man versteht darunter die Wasserversorgung eines einzelnen Haushalts. Eine gemeinsame Grundwasserentnahme für mehrere Haushalte, auch im selben Wohnhaus kann nicht mehr als erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung angesehen werden.
Das Abwasser ist der öffentlichen Kanalisation zuzuführen, es ist eine Kanalbenutzungsgebühr zu entrichten.

Bohranzeige

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, teilen Sie dies dem Umweltamt der Stadt Würzburg (Untere Wasserechtbehörde) mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten mit (Bohranzeige gemäß Art. 34 Abs. 1 BayWG). Ihr Anschreiben sollte folgende Angaben und Unterlagen erhalten:

  • Formloses Schreiben an die Stadt Würzburg in welchen Sie mitteilen, dass Sie einen Brunnen errichten möchten und zu welchen Zweck Sie das geförderte Grundwasser nutzen möchten. Dieses Schreiben ist die Bohranzeige gemäß Art. 34 Abs. 1 BayWG.
  • Ihre Anschrift ggf. mit Telefonnummer,
  • Flurnummer und Gemarkung des Grundstückes, auf dem der Brunnen errichtet werden soll,
  • Lageplan mit eingezeichnetem geplantem Brunnenstandort,
  • die vorgesehene maximale Bohrtiefe,
  • Benutzungsumfang, d. h. wie viel Wasser soll zu welchen Zweck gefördert werden (z. B. Bewässerung des Gartens von 500 m² durch eine Pumpe mit einer Förderleistung von 2 l/s) und maximale Jahreswasserentnahme.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an folgende Adresse:

Stadt Würzburg
Umweltamt
Beim Grafeneckart 1
97070 Würzburg

 Brunnenbohrung
allgemeiner Vordruck einer Bohranzeige:

Als Word-Dokument
Als PDF-Datei

Sie erhalten auf Ihre Bohranzeige ein Antwortschreiben, in welchem wir Ihnen die ortspezifische, wasserwirtschaftliche und rechtliche Situation und den Rahmen der erlaubnisfreien Grundwassernutzung darlegen. Ebenso geben wir nach Möglichkeit Hinweise, ob z. B. in der angegebenen Bohrtiefe mit Grundwasser zu rechnen ist.
Dieses Antwortschreiben ist kostenfrei, bietet Ihnen Rechtssicherheit und kann Sie vor Fehlinvestitionen schützen.
Bei Brauchwasseranlagen ist der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg über die Ableitungsmöglichkeiten zu hören.



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