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Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz | |
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In Bayern wird das wertvolle Grundwasser durch fast 4000 ausgewiesene Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. Nur dort, wo dieser Schutz gewährleistet ist - und natürlich ausreichend Grundwasser vorhanden ist - kann Trinkwasser für den Menschen gewonnen werden.
An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wasserfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen, die um so entschiedener durch Auflagen und Überwachung vor Verunreinigungen geschützt sind, je näher sie der Fassung liegen.
Die Schutzzonen heißen:

Beispiel Wasserschutzgebiet Versbach 2
In der Regel soll ein Wasserschutzgebiet den gesamten Einzugsbereich eines Brunnen oder einer Quelle umfassen. Das ist nicht immer notwendig, z.B. wenn die Erdschichten über dem Grundwasser einen sehr guten Schutz gewährleisten oder nicht immer möglich, z.B. wenn das Einzugsgebiet sehr groß ist. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen wird das Wasserschutzgebiet dann wie ein Maßanzug auf die örtliche Situation zugeschnitten.