Hinweise zum Trinkwasserschutz bei Bauvorhaben im Baugebiet Rottenbauer Nord.
Im Wasserschutzgebiet Winterhäuser Quelle sind zum Schutz des Grundwassers die nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise einzuhalten bzw. zu beachten:
- Beginn und Ende der Maßnahme sind mit den TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH)
abzustimmen (Tel. 0931/36-1420 od. 36-1447) und dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg (Tel. 0931/303-335) mitzuteilen. - Die Maßnahme ist so zu planen und vorzubereiten, dass die Öffnung der Baugrube möglichst kurz gehalten werden kann.
- Die Aufschlusstiefe ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
- Klüfte die beim Aushub angeschnitten werden, sind dauerhaft zu verschließen (z. B. Beton oder Bentonit etc.)
- Es ist verboten, Bauschutt und Baustellenabfälle in die Baugrube oder den Arbeitsraum zu verbringen und dort zu belassen.
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser, das von befestigten Flächen abfließt, in die Baugrube gelangen kann.
- Im Zuge des Baugrubenaushubes angetroffenes verunreinigtes Erdmaterial bzw. Auffüllungen sind vollständig auszuheben und bei Bedarf durch sauberes Material zu ersetzen. Zur Beurteilung des Verschmutzungsgrades sollte ggf. ein Gutachter hinzugezogen werden.
- Aufgrund der wenig durchlässigen Böden sind im Baugebiet Rottenbauer Nord Maßnahmen zur Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser erforderlich.
- Drainageleitungen dürfen grundsätzlich nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden, sie sind hier nicht geeignet das anfallende Sickerwasser sicher abzuführen.
- Niederschlagswasserabläufe / der Überlauf von Zisternen sind in Wasserschutzgebieten grundsätzlich an den Kanal anzuschließen.
- Insbesondere für erdberührte und im freien befindliche Bauteile dürfen nur Materialien und Baustoffe verwendet werden die keine wassergefährdenden und/oder auslaug- oder auswaschbaren Stoffe enthalten. Verboten sind z.B. Schlacke, Bauschutt, Teer, Imprägniermittel, Halogenkohlenwasserstoffe, phenolhaltige Anstriche; Recyclingmaterialien können hier nur mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamt Würzburg (Ansprechpartner Fr. Link Tel. 0931/303/335) verwendet werden. Der Einbau ist der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH unter Tel. 0931/36-1420 od. 36-1447 mitzuteilen. Die Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Die verwendeten Baustoffe müssen dem Bauproduktengesetz entsprechen.
- Das auf den Kraftfahrzeugverkehrs- und Parkflächen anfallende Abwasser ist versickerungsfrei der Sammelkanalisation zuzuführen.
- Baumaschinen müssen grundsätzlich durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Auffangwannen) gegen Öl- und Treibstoffverluste gesichert werden. Sämtliche Maschinen müssen in einem sauberen Zustand sein, um eventuelle Leckagen erkennen zu können.
- Die Lagerung von Ölen, Treibstoffen, anderen wassergefährdenden Stoffen und Geräte mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Errichtung von Toiletten haben an einem überdachten, gegen Versickerung und gegen Missbrauch geschützten Platz außerhalb der Baugrube stattzufinden (z. B. Container).
- Das Betanken, die Wartung und Reparatur der Geräte und Fahrzeuge ist nur auf befestigten und versickerungsfrei entwässernden Flächen erlaubt.
- Sofern technisch möglich ist ein umweltunbedenkliches Hydrauliköl ("nicht wassergefährdend") auf Pflanzenölbasis zu verwenden.
- An jeder Einsatzstelle von Baumaschinen ist ausreichend Ölbindemittel bereitzustellen. Durch Leckagen, auch im geringen Umfang verunreinigtes Erdreich ist unverzüglich abzutragen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
- Von besonderen Vorkommnissen, die einen Einfluss auf das Grundwasser haben oder haben könnten (z. B. auch aufgeschlossenes Grund- oder Schichtwasser), sind sofort folgende Stellen zu informieren: Stadt Würzburg/Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz (Tel. 0931/372705), Landratsamt Würzburg/Gesundheitsamt
, TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH)
, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Servicestelle Würzburg
. - Entwässerungsanlagen:
- Bei Entwässerungsanlagen für Abwasser, ausgenommen Wasser von Dachflächen oberhalb der Rückstauebene, muss die Dichtheit vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nach DIN EN 1610
nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch geeignete Verfahren überprüft werden. Es wird empfohlen, die Entwässerungsleitungen so zu installieren, dass die Dichtheitsprüfung möglichst einfach durchgeführt werden kann. - Die Druckprobe ist von einer Fachfirma oder unter Aufsicht der TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH) unter Telefon 361447 oder 361210 durchzuführen. Das Protokoll ist an die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, Bahnhofstr. 12-18 in 97070 Würzburg sowie den Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg
, Rotkreuzstraße 2a weiterzuleiten. - Fallleitungen sind, soweit wie möglich, unterhalb der Kellerdecke zu verziehen und durch die Kellerwand nach außen zu führen.
- Unterhalb des Kellerfußbodens oder der Fundamente dürfen nur Entwässerungsleitungen für Regenwasser verlegt werden. Schmutzwasserleitungen müssen augenscheinlich kontrollierbar oberhalb des Fußbodens oder in einem Rohrkanal verlegt werden. Es sind geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Prüföffnungen und -schächte, bei der Planung zu berücksichtigen.
- Der Anschluss der Gebäudeentwässerung an den öffentlichen Abwasserkanal darf nur mittels eines Übergabeschachtes erfolgen.
- Abwassertechnische Einrichtungen (wie Rückstausicherungen, Abscheideanlagen, ...) sind in den vorgeschriebenen Zeitabständen (z. B. DIN 1986 Teil 30) von einer Fachfirma überprüfen zu lassen.
- Bei der Ausführung der Abwasserkanäle sind folgende Regelwerke zu beachten:
- DIN EN 1610
(Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanäle), - DIN 1986
(Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke), - Arbeitsblatt 139 (Richtlinien für die Herstellung von Entwässerungskanäle und -leitungen) und
- Arbeitsblatt 142 (Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten)
der Abwassertechnischen Vereinigung e. V
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