Bild: Schiff auf dem Main

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz

Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
In Karte anzeigen
Tel: 0931 - 37 27 57
Fax: 0931 - 37 36 86

Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutz

Merkblatt Trinkwasserschutz Bauvorhaben im Baugebiet An den drei Pappeln

Das Baugebiet "An den drei Pappeln" liegt in der weiteren Zone IIIA  des Wasserschutzgebietes Wassserwerk Mergentheimer Straße. Was ist zu beachten ?

Das Baugebiet "An den drei Pappeln" liegt im neun festgesetzten Wasserschutzgebiet Wasserwerk Mergentheimer Straße in der Zone IIIA. Zum Schutz des Grundwassers sind die nachfolgende Bedingungen, Auflagen und Hinweise einzuhalten bzw. zu beachten:

  1. Beginn und Ende der Maßnahme sind mit den TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH)externer Link abzustimmen (Tel. 0931/36-1420 od. 36-1447) und dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg externer Link(Tel. 0931/303-335) mitzuteilen.
  2. Die Maßnahme ist so zu planen und vorzubereiten, dass die Öffnung der Baugrube möglichst kurz gehalten werden kann.
  3. Die Aufschlusstiefe ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
  4. Klüfte die beim Aushub angeschnitten werden, sind dauerhaft zu verschließen (z. B. Beton oder Bentonit etc.)
  5. Es ist verboten, Bauschutt und Baustellenabfälle in die Baugrube oder den Arbeitsraum zu verbringen und dort zu belassen.
  6. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser, das von befestigten Flächen abfließt, in die Baugrube gelangen kann.
  7. Im Zuge des Baugrubenaushubes angetroffenes verunreinigtes Erdmaterial bzw. Auffüllungen sind vollständig auszuheben und bei Bedarf durch sauberes Material zu ersetzen. Zur Beurteilung des Verschmutzungsgrades sollte ggf. ein Gutachter hinzugezogen werden.
  8. Für den Bau und Betrieb von Drainageleitungen und Versickerungsanlagen sind die entsprechenden Unterlagen beim Umweltamt der Stadt Würzburg einzureichen, Drainageleitungen dürfen nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden.
  9. Niederschlagswasserabläufe / der Überlauf von Zisternen sind in Wasserschutzgebieten grundsätzlich an den Kanal anzuschließen.
  10. Insbesondere für erdberührte und im freien befindliche Bauteile dürfen nur Materialien und Baustoffe verwendet werden die keine wassergefährdenden und/oder auslaug- oder auswaschbaren Stoffe enthalten. Verboten sind z.B. Schlacke, Bauschutt, Teer, Imprägniermittel, Halogenkohlenwasserstoffe, phenolhaltige Anstriche; Recyclingmaterialien können hier nur mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamt Würzburg (Ansprechpartner Fr. Link Tel. 0931/303/335) verwendet werden. Der Einbau ist der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH unter Tel. 0931/36-1420 od. 36-1447 mitzuteilen. Die Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Die verwendeten Baustoffe müssen dem Bauproduktengesetz entsprechen.
  11. Das auf den Kraftfahrzeugverkehrs- und Parkflächen anfallende Abwasser ist versickerungsfrei der Sammelkanalisation zuzuführen.
  12. Baumaschinen müssen grundsätzlich durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Auffangwannen) gegen Öl- und Treibstoffverluste gesichert werden. Sämtliche Maschinen müssen in einem sauberen Zustand sein, um eventuelle Leckagen erkennen zu können.
  13. Die Lagerung von Ölen, Treibstoffen, anderen wassergefährdenden Stoffen und Geräte mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Errichtung von Toiletten haben an einem überdachten, gegen Versickerung und gegen Missbrauch geschützten Platz außerhalb der Baugrube stattzufinden (z. B. Container).
  14. Das Betanken, die Wartung und Reparatur der Geräte und Fahrzeuge ist nur auf befestigten und versickerungsfrei entwässernden Flächen erlaubt.
  15. Sofern technisch möglich ist ein umweltunbedenkliches Hydrauliköl ("nicht wassergefährdend") auf Pflanzenölbasis zu verwenden.
  16. An jeder Einsatzstelle von Baumaschinen ist ausreichend Ölbindemittel bereitzustellen. Durch Leckagen, auch im geringen Umfang verunreinigtes Erdreich ist unverzüglich abzutragen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
  17. Von besonderen Vorkommnissen, die einen Einfluss auf das Grundwasser haben oder haben könnten (z. B. auch aufgeschlossenes Grund- oder Schichtwasser), sind sofort folgende Stellen zu informieren: Stadt Würzburg/Umweltamt (Tel. 0931/372705), Landratsamt Würzburg/Gesundheitsamtexterner Link, TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH)externer Link, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Servicestelle Würzburgexterner Link.
  18. Entwässerungsanlagen:
  1. Bei Entwässerungsanlagen für Abwasser, ausgenommen Wasser von Dachflächen oberhalb der Rückstauebene, muss die Dichtheit vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nach DIN EN 1610 nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch geeignete Verfahren überprüft werden. Es wird empfohlen, die Entwässerungsleitungen so zu installieren, dass die Dichtheitsprüfung möglichst einfach durchgeführt werden kann.
  2. Die Druckprobe ist von einer Fachfirma oder unter Aufsicht der TWV (Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH) unter Telefon 361447 oder 361210 durchzuführen. Das Protokoll ist an die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, Bahnhofstr. 12-18 in 97070 Würzburg sowie dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburgexterner Link, Rotkreuzstraße 2a weiterzuleiten.
  3. Fallleitungen sind, soweit wie möglich, unterhalb der Kellerdecke zu verziehen und durch die Kellerwand nach außen zu führen.
  4. Unterhalb des Kellerfußbodens oder der Fundamente dürfen nur Entwässerungsleitungen für Regenwasser verlegt werden. Schmutzwasserleitungen müssen augenscheinlich kontrollierbar oberhalb des Fußbodens oder in einem Rohrkanal verlegt werden. Es sind geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Prüföffnungen und -schächte, bei der Planung zu berücksichtigen.
  5. Der Anschluss der Gebäudeentwässerung an den öffentlichen Abwasserkanal darf nur mittels eines Übergabeschachtes erfolgen.
  6. Abwassertechnische Einrichtungen (wie Rückstausicherungen, Abscheideanlagen, ...) sind in den vorgeschriebenen Zeitabständen (z. B. DIN 1986 Teil 30) von einer Fachfirma überprüfen zu lassen.
  7. Bei der Ausführung der Abwasserkanäle sind folgende Regelwerke zu beachten:
  • DINexterner Link EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanäle),
  • DIN externer Link1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke),
  • Arbeitsblatt 139 (Richtlinien für die Herstellung von Entwässerungskanäle und -leitungen) und
  • Arbeitsblatt 142 (Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten)
    der Abwassertechnischen Vereinigung e. Vexterner Link..


Artikel per Mail versenden...
Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Empfänger:
Empfänger E-Mail:
Ihre Nachricht:
Geben Sie die nebenstehende Zahl ein (Spamschutz)

Abfallkalender

Abfallkalender

Wann wird wo welcher Müll abgeholt?

> mehr

Wasser & Abwasser

Downloads zum Thema Wasser

Merkblätter, Formulare, Broschüren und Regelwerke zum Thema Wasser

> mehr