Bild: Luftbild des Uni-Campus, Cpoyright Gerhard Launer

Congress•Tourismus•Wirtschaft

Am Congress Centrum, Turmgasse 11
97070 Würzburg
In Karte anzeigen
Tel: 0931 - 37 23 19
Fax: 0931 - 37 35 89
Herr Ralf Bersenfelder
Firmenbeauftragter
Tel: 09 31/ 37 28 32

Würzburg Heuchelhof

Industrie- und Gewerbegebiet Heuchelhof-Rottenbauer

Lage:

Stadtbezirk Heuchelhof-Rottenbauer/Stadtrand

Größe:

ca. 90 ha

Noch verfügbar:

ca. 25 ha

davon:

ca. 20 ha im Eigentum der Stadt Würzburg

 

ca. 5 ha in Privateigentum

größte Fläche: ca. 90.000 m²

kleinste Fläche: ca. 2.000 m²

Detailinformationen zu den Grundstücken finden Sie in der Gewerbeimmobilienbörse der Stadt Würzburg im Bereich "Gewerbegrundstücke"

Kaufpreis (Stadt Würzburg):

75 Euro/m² Grundstücksfläche, darin enthalten sind
21 Euro/m² Erschließungspauschale (Straße/Kanalherstellung)

Verkehrsanbindung:

an die Bundesstraße 19 angebunden mit direkter Verbindung zur Autobahn A3 sowie zum Zentrum

Entfernungen:

Zentrum/Hauptbahnhof: ca. 10 km
Autobahn: ca. 3,5 km
Hafen: ca. 12 km

ÖPNV:

Stadtbahnlinie 5 (wird mitten durch das Gebiet geführt)

 


Auszug aus den Festsetzungen des Bebauungsplans

  Gewerbegebiete Industriegebiete
GEB1 GEB2 GIB1 GIB2
GRZ (Höchstgrenze) 0,7
GFZ (Höchstgrenze) 1,2 -  
BMZ (Höchstgrenze) - 4,2
max. Traufhöhe 12,5 m
Anzahl der Geschosse III
Immissions-
beschränkungen
Unzulässig sind Anlagen und Einrichtungen, deren Lärmemissionen einen flächenbezogenen Schalleistungspegel L"W" von
tags
nachts
65 dB(A)
55 dB(A)
65 dB(A)
45 dB(A)
65 dB(A)
55 dB(A)
65 dB(A)
45 dB(A)
überschreiten.
Unzulässige Nutzungen Tankstellen,
Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturulle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten, Imbißwägen und Imbißbuden, Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 350 m² Verkaufsfläche.
Wasserschutzgebiet Wasserschutzzone IIIA/IIIB
Dichte Sammelentwässerung erforderlich.
Bei Einzelbauvorhaben innerhalb der Schutzzone IIIA ist der Nachweis erforderlich, daß durch die Baumaßnahme und spätere Nutzung keine Gefährdung des Grundwassers ausgeht.

 

Begriffserklärungen:
Grundflächenzahl (GRZ): Die Grundflächenzahl gibt an, wieviele Quadratmeter Gebäudegrundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Geschoßflächenzahl (GFZ): Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviele Quadratmeter an Geschoß(grund)fläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Baumassenzahl (BMZ): Die Baumassenzahl gibt an, wieviele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

 


 



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