Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf einer Erlaubnis. Soll der Betrieb der Gaststätte an einen Stellvertreter übertragen werden, so ist dies ebenfalls erlaubnispflichtig.
Sollen zu einem besonderen Anlass, z.B. bei einem Fest zubereitete Speisen und alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten werden, so benötigt man eine vorübergehende Schankerlaubnis.
Wer gewerbsmäßig Immobilien, Darlehen oder Finanzdienstleistungen wie z.B. Investmentfonds vermitteln will, der bedarf einer Maklererlaubnis.
Voraussetzung für die Erteilung der Maklererlaubnis sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordeten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Wer, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellt, heilt oder lindert, benötigt hierfür nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis.
Das Veranstaltungsprogramm des Innovations- und Gründerzentrums (IGZ) Würzburg richtet sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an Gründungsinteressierte und Gründer.