Für die Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag sowie für die Beantragung eines Reisepasses vor dem 18. Geburtstag oder eines Kinderreisepasses wird immer eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.
Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist vom nicht anwesenden Elternteil zu unterschreiben) ersetzt werden.
Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:
![]() | Einverständniserklärung Stand März 2011 |
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Allerdings muss bei Antragstellung unter 16 Jahren immer mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.
Dieser Sorgeberechtigtemuss den eigenen Ausweis vorlegen.
Mitzubringen sind zudem immer ein aktuelles biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde (falls der/die Minderjährige noch kein Ausweisdokument besitzt).
Bitte beachten Sie:
Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten, die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung ist erforderlich.
Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument (Reisepass/ Kinderreisepass/ Personalausweis) unterschreiben, die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung ist erforderlich.
Kosten und Gültigkeitszeitraum
Personalausweis 22.80 Euro, 6 Jahre gültig
Kinderreisepass 13,00 Euro, 6 Jahre gültig (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Reisepass 37,50 Euro, 6 Jahre gültig
2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.
3. Kinderreisepass
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Der Antrag ist von den Eltern zu stellen und von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Ein biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde sind vorzulegen. Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben) ersetzt werden. Bei Vorsprache ist/sind der/die eigenen Ausweise vorzulegen.
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen. Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert. Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist immer erforderlich (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich).
Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Bei Erstausstellung bzw. Verlust Ihres Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit. Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit.
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird und die Stadt Würzburg hierauf keinen Einfluß hat, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen ergeben. Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung rechtzeitig daran und prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes.
Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert sofern alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften vorgelegt werden. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto ist immer erforderlich (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich).
Achtung USA-Reisende!
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen.
Das Merkblatt können Sie hier herunterladen:
![]() | waiver_ab_12.01.2009.pdf |
Zusätzlich hier der Link zu den Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland zum Thema Visa Waiver Programm
Der Reisepass kostet für alle Bürger unter 24 Jahren 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr 59,00 EUR. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist 1 Jahr gültig.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Verlängerung kostet 6,00 EUR.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Diese Gebühren verdoppeln sich, wenn Ausweisdokumente (Reisepässe und Kinderreisepässe) am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden.
Weitere Information bekommen Sie auf der Hompage des neuen Personalausweises
die durch das Bundesministerium des Inneren 
betrieben wird.
Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis sollen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Sollten Sie die Abholung nicht selber vornehmen können, können Sie hier eine entsprechende
![]() | Abholvolllmacht |
herunterladen und ausdrucken.
Bitte füllen Sie diese Vollmacht aus und beachten Sie dabei:
Ausstellung des Personalausweises:
Person ab 24 Jahre = 28,80 €
Person unter 24 Jahre = 22,80 €
Vorläufiger Ausweis = 10,00 €
Weitere Gebühren:
Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion = 6,00 €
Änderung der Transport-PIN in die persönliche PIN = Gebührenfrei
Änderung der PIN = 6,00 €
Entsperren der Online-Ausweisfunktion = 6,00 €
Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit oder von der unzuständigen Behörde = 13,00 €
Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).
Zudem muss bei Antragstellung unter 16 Jahren ein Sorgeberechtigter dabei sein.
Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:
![]() | Einverständniserklärung Stand März 2011 |
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtes
entnehmen.
Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.
In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und gegebenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 59,00 Euro.
Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit 48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen) erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00 EUR.
Bitte beachten:
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten der Welt (z.B. USA) anerkannt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Reiseveranstalter oder bei der für Ihr Reiseland zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.
Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) mit.
Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche Passfoto finden hier auf der Seite der
und auf der Seite des
Bundesministeriums des Innern.
Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.
Nach dem 10. Geburtstag ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden.
Bei der Antragsstellung ist ein biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.
Ein Vordruck ist in diesem PDF zu finden:
![]() | Einverständniserklärung Stand März 2011 |
Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.
Öffnungszeiten:
| Mo, Mi | 08:00 - 13:00 Uhr |
| Di | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Do | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.