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Ausweise kompakt
1.) Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige unter 18 Jahren

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können.

Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

Für die Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag sowie für die Beantragung eines Reisepasses vor dem 18. Geburtstag  oder eines Kinderreisepasses wird immer eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.

Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist vom nicht anwesenden Elternteil zu unterschreiben) ersetzt werden.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Stand März 2011Einverständniserklärung Stand März 2011

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Allerdings muss bei Antragstellung unter 16 Jahren immer mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Dieser Sorgeberechtigtemuss den eigenen Ausweis vorlegen.

Mitzubringen sind zudem immer ein aktuelles biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde (falls der/die Minderjährige noch kein Ausweisdokument besitzt).

Bitte beachten Sie:

Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten, die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung ist erforderlich.

Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument (Reisepass/ Kinderreisepass/ Personalausweis) unterschreiben, die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung ist erforderlich.

Kosten und Gültigkeitszeitraum

Personalausweis  22.80 Euro,   6 Jahre gültig 

Kinderreisepass  13,00 Euro,   6 Jahre gültig (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

Reisepass  37,50 Euro,   6 Jahre gültig

 

 

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2.) Muss ich einen Personalausweis/Pass beantragen?

1. Personalausweis
Ja, denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch den Besitz eines Personalausweises (oder Reisepasses).

2. Reisepass
Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass haben. In Ausnahmefällen und bei Nachweis eines besonderen Bedarfs (Nachweis der Notwendigkeit) kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden.

3. Kinderreisepass
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Der Antrag ist von den Eltern zu stellen und von beiden Elternteilen zu unterschreiben.

Ein biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde sind vorzulegen. Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung (ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben) ersetzt werden. Bei Vorsprache ist/sind der/die eigenen Ausweise vorzulegen.

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen. Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert. Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist immer erforderlich (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich).

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3.) Welchen Personen bzw. Behörden gegenüber bin ich ausweispflichtig?

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

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4.) Welche Unterlagen sind notwendig?

Bei Erstausstellung bzw. Verlust Ihres Personalausweises bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument (Kinderausweis, Führerschein, etc.) sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit. Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis müssen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.

Bei Erstausstellung bzw. Verlust Ihres Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit. Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit.

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5.) Wie lange dauert die Bearbeitung/Austellung eine Ausweises?

Im Normalfall können Sie für den Personalausweis mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin).

Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird und die Stadt Würzburg hierauf keinen Einfluß hat, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen ergeben. Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung rechtzeitig daran und prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes.

Der Kinderreisepass wird von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert sofern alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften vorgelegt werden. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto ist immer erforderlich (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich).

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6.) Welche Hinweise gibt das Auswärtige Amt?

Reiseinformationen bzw. die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtesexterner Link" jederzeit abrufen.

Achtung USA-Reisende!
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen.

Das Merkblatt können Sie hier herunterladen:

 

waiver_ab_12.01.2009.pdf

 

Zusätzlich hier der Link zu den  Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland zum Thema Visa Waiver Programmexterner Link

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7.) Was kostet mich ein Personalausweis bzw. Reisepass?

Der Personalausweis kostet 28,80 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 22,80 € fällig, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Für den vorläufigen Personalausweis wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Er ist 3 Monate gültig.

Der Reisepass kostet für alle Bürger unter 24 Jahren 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr 59,00 EUR. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR und ist 1 Jahr gültig.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Verlängerung kostet 6,00 EUR.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Diese Gebühren verdoppeln sich, wenn Ausweisdokumente (Reisepässe und Kinderreisepässe) am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden.

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Personalausweis
8.) Neuer Personalausweis
Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 

Einer für alles: der neue Personalausweis

Quelle: BMI

Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.

Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.

Weitere Information bekommen Sie auf der Hompage des neuen Personalausweises externer Link 

die durch das Bundesministerium des Inneren externer Link

betrieben wird.


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9.) Wann kann ich einen Personalausweis beantragen?

Alle Deutschen die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, dürfen einen Personalausweis beantragen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer) vorgelegt werden.

Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Einen Vordruck können Sie als PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Stand März 2011Einverständniserklärung Stand März 2011

 

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10.) Worauf muss ich achten?

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.

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11.) Welchen Personen bzw. Behörden gegenüber bin ich ausweispflichtig?

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

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12.) Was muss ich mitbringen?

Bei Erstausstellung bzw. Verlust Ihres Personalausweises, bringen Sie bitte Ihren Kinderausweis bzw. Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument und auch Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit.

Für den Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie je ein aktuelles  biometrisches Lichtbild.

Ihren alten bzw. vorläufigen Personalausweis sollen wir laut Gesetz nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.

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13.) Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen rechnen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

 

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14.) Was kostet ein Personalausweis?

Der Personalausweis kostet 28,80 € und ist 10 Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 € und ist 3 Monate gültig.

 Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

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15.) Was muss man bei der Abholung des neuen Personalausweises beachten ?

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises entscheiden müssen, ob Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert oder deaktiviert haben möchten.

Zudem muß der Erhalt des PIN-Briefes schriftlich bestätigt werden.

Sollten Sie die Abholung nicht selber vornehmen können, können Sie hier eine entsprechende

AbholvolllmachtAbholvolllmacht

herunterladen und ausdrucken.

Bitte füllen Sie diese Vollmacht aus und beachten Sie dabei:

  • Der „bisherige“ Ausweis muss mitgebracht werden.
  • Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
  • Die PIN für die Online-Ausweisfunktion darf nur der/die Ausweisinhaber/in selbst ändern, nicht der/die Bevollmächtigte.
  • Der Ausweis bzw. Pass des Bevollmächtigten muss vorgelegt werden.
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16.) Was muss ich Falle eines Verlustes unternehmen?

Bei Verlust des Personalausweises ist unverzüglich die Personalausweisbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig  0180-1-33 33 33) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.

Weitere Informatione finden Sie im Internet unter

www.personalausweisportal.de/verlustfallexterner Link

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17.) Was muss ich im Falle eines Verlustes mitbringen?

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis

(z. B. Reisepass, etc.) und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.

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19.) Sämtliche Gebühren im Überblick!

Das Bundesministerium des Innern hat folgende Gebühren festgelegt.

Ausstellung des Personalausweises:

Person ab 24 Jahre = 28,80 €

Person unter 24 Jahre = 22,80 €

Vorläufiger Ausweis = 10,00 €

Weitere Gebühren:

Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion = 6,00 €

Änderung der Transport-PIN in die persönliche PIN = Gebührenfrei

Änderung der PIN = 6,00 €

Entsperren der Online-Ausweisfunktion = 6,00 €

Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit oder von der unzuständigen Behörde = 13,00 €

 

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Reisepass
20.) Wann kann ich einen Reisepass beantragen?

Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, können einen Reisepass beantragen.

In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich.  Die Gebühren verdoppeln sich !

Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund o. Betreuer).

Zudem muss bei Antragstellung unter 16 Jahren ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Stand März 2011Einverständniserklärung Stand März 2011

 

Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt.

Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtesexterner Link entnehmen.

Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muß begründet und gegebenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet 59,00 Euro.

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21.) Was muss ich beachten?

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit 48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen) erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00 EUR.

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22.) Welchen Personen bzw. Behörden gegenüber bin ich ausweispflichtig?

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

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23.) Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Vorläufige Reisepässe werden nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Vorraussetzung hierfür ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Zeit weder für einen regulären noch einen Expresspass reicht.

Bitte beachten:

Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten der Welt (z.B. USA) anerkannt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Reiseveranstalter oder bei der für Ihr Reiseland zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.

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24.) Was muss ich mitbringen?

Bei Erstausstellung bzw. Verlust Ihres Reisepasses, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument und auch Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) mit.

Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) mit.

Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche Passfoto finden hier auf der Seite der

Bundesdruckerei externer Link

und auf der Seite des 

Bundesministeriums des Innern.externer Link


Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden.

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25.) Was kostet ein Reisepass?

Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 EUR und ist  6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet 59,00 EUR.

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26.) Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?

Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.

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27.) Was muss ich im Falle eines Verlustes mitbringen?

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, etc.)
 

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Kinderreisepass
29.) Was muss ich beachten?

Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Pass ist 6 Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Die Verlängerung muß vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.

Nach dem 10. Geburtstag ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr. 

 

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

 

Bei der Antragsstellung ist ein biometrisches Foto (Abweichungen von dieser Norm sind bei Kleinkinder und Säuglingen möglich) und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Der Antrag  ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.

Ein Vordruck ist in diesem PDF zu finden:

Einverständniserklärung Stand März 2011Einverständniserklärung Stand März 2011

 

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30.) Was muss ich mitbringen?

Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Foto Ihres Kindes mit. Darüber hinaus benötigen wir Informationen über Größe und Augenfarbe des Kindes. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist weiterhin die persönliche Vorsprache und Unterschrift des Kindes unbedingt erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

Der Antrag  ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausweise bitte mit vorlegen).

Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis o. "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.

Die persönliche Vorsprache beider Elternteile kann auch durch eine sog. Einverständniserklärung ersetzt werden. Bei Vorsprache sind die Ausweise mitzubringen.

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31.) Wie lange sind die Bearbeitungsfristen?

Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften in der Regel sofort ausgestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

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32.) Was kostet ein Kinderreisepass?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR. Die Verlängerung oder das Einbringen eines neuen Fotos kostet 6,00 EUR. Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA)  anerkannt werden.

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33.) Kann man den Kinderreisepass verlängern?

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.

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34.) Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?

Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen neuen Kinderreisepass beantragen.

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35.) Was muss ich im Falle eines Verlustes mitbringen?

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuelle Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass etc.).

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Ansprechpartner:
Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31/ 37 20 00
Fax: 09 31/ 37 20 29
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Mo, Mi    08:00 - 13:00 Uhr
Di
 
08:00 - 12:00 Uhr
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14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.  

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