Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:
Einzelhandel bzw. Großhandel mit Lebensmittel, Textilien, Geschenkartikel, Backwaren, Haushaltsgeräte, elektronische Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Kosmetik, Schreib- und Spielwaren, Möbel, Tabakwaren usw.
Ob Ihre Tätigkeit zu einem sog. freien Beruf gehört, erfahren Sie im Bürgerbüro.
Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht. Außerdem ist eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen zu beantragen.
Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Wir geben Ihnen auch darüber Auskunft, welche Gebühren im Einzelnen für Ihre Gewerbeanmeldung fällig werden.
Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.
Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.
Das sind zum Beispiel
In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Personen oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist, wie beispielsweise das Handelsregister.
Soll darüber hinaus Auskunft gegeben werden, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise die Einlösung eines Schuldscheins, ausgestellt auf das entsprechende Gewerbe.
Informationen, die in der erweiterten Gewerberegisterauskunft eingeholt werden können, sind z.B.
Öffnungszeiten:
| Mo, Mi | 08:00 - 13:00 Uhr |
| Di | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Do | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.