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Gewerbeanmeldung
1.) Wer benötigt eine Gewerbeanmeldung?

Bevor Sie ein Gewerbe starten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Erlaubnis. Aber beachten Sie bitte, dass nicht alles, "was Geld bringt", ein Gewerbe ist.

Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:

Einzelhandel bzw. Großhandel mit Lebensmittel, Textilien, Geschenkartikel, Backwaren, Haushaltsgeräte, elektronische Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Kosmetik, Schreib- und Spielwaren, Möbel, Tabakwaren usw.

  • Promotion
  • EDV-Beratung
  • Schulungen
  • Nachhilfeunterricht
  • Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Designer
  • Kurierdienst
  • Transporte bis 3,5 t
  • Bürodienstleistungen
  • Catering
  • Druckerzeugnisse
  • Wellnessmassagen und Kosmetikbehandlung

 

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2.) Wer braucht keine Gewerbeanmeldung?

Ausgenommen sind die sog. freien Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten, etc.) sowie die Urproduktion (z.B. Fischerei, Viehzucht, Land- und Forstwirtschaft).

Ob Ihre Tätigkeit zu einem sog. freien Beruf gehört, erfahren Sie im Bürgerbüro.

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3.) Was sind erlaubnispflichtige Gewerbe?

Erlaubnispflichtige Gewerbe betreiben z.B. Gastwirte, Versteigerer, Makler, Baubetreuer, Bauträger, Pfandleiher, Bewacher, Veranstalter von Spielen und Betreiber von Spielgeräten, etc.

Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht. Außerdem ist eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen zu beantragen.

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4.) Wer muss über die Gewerbeanmeldung informiert werden?

Wir unterrichten für Sie unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer von Ihrer Gewerbeanmeldung.

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5.) Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Benötigt wird in jedem Fall der Personalausweis oder Reisepass.

Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Wir geben Ihnen auch darüber Auskunft, welche Gebühren im Einzelnen für Ihre Gewerbeanmeldung fällig werden.

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6.) Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung wird folgende Gebühr fällig:

 

  • bei einer natürlichen Person 20,00 Euro 
  • bei einer juristischen Person 30,00 Euro 
Darüber hinaus können im Einzellfall noch weitere Gebühren anfallen.

 

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Gewerbeummeldung
7.) Was ist eine Gewerbeummeldung?

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn

  1. der Betriebssitz innerhalb von Würzburg verlegt wird,
  2. der Betriebszweck sich ändert (also z.B. statt Schuhverkauf nun ausschließlich Verkauf von Werkzeug) oder
  3. der Betriebszweck auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem bereits angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind (das ist z.B. dann der Fall, wenn bislang zu diesem Schuhverkauf nun auch Verkauf von Zeitschriften hinzukommt).

     

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8.) Wer muss die Gewerbeummeldung vornehmen?

Die Gewerbeummeldung muss der Betriebsinhaber vornehmen oder eine von ihn bevollmächtigte Person (z.B. Prokurist). Die Vollmacht ist vorzulegen.

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9.) Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei jeder Gewerbeart werden andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Wir geben Ihnen dann auch darüber Auskunft, welche Gebühr für Ihre Gewerbeanmeldung fällig wird, da Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen kostenpflichtig sind.

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10.) Was kostet eine Gewerbeummeldung?

  • Für natürliche Personen: 15,00 Euro
  • Für juristische Personen: 20,00 Euro

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Gewerbeabmeldung
11.) Was ist eine Gewerbeabmeldung?

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn die Gewerbeausübung eingestellt wird. Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen, Altersgründe etc. sein.

Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.

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12.) Wer muss die Gewerbeabmeldung vornehmen?

Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. In diesem Fall kann er keine andere Person mit der Abmeldung beauftragen, also auch keinen Bevollmächtigten und auch nicht den Prokuristen.

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14.) Was kostet eine Gewerbeabmeldung?

  • Bei natürlichen Personen: 15,00 Euro
  • Bei juristischen Personen: 20,00 Euro

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Gewerbezentralregisterauszug
15.) Was ist ein Gewerbezentralregisterauszug?

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die im Stadtgebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €
  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe
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16.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und was muss ich mitbringen?

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.

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17.) Was kostet ein Gewerbezentralregisterauszug?

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13,00 Euro.

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Gewerberegisterauskunft
18.) Was ist eine Gewerberegisterauskunft?

Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die aktuell und ehemalig im Stadtgebiet gemeldeten Gewerbe.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Personen oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist, wie beispielsweise das Handelsregister.

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19.) Welche Unterschiede bestehen zw. einfacher und erweiterter Gewerberegisterauskunft?

Die einfache Auskunft beschränkt sich auf die zentralen Daten des jeweiligen Gewerbes, also auf:

  • den Namen des Gewerbes
  • die Anschrift des Gewerbes
  • die Tätigkeit des Gewerbes

Soll darüber hinaus Auskunft gegeben werden, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise die Einlösung eines Schuldscheins, ausgestellt auf das entsprechende Gewerbe.

Informationen, die in der erweiterten Gewerberegisterauskunft eingeholt werden können, sind z.B.

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firmenname

 

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20.) Was muss ich mitbringen?

Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Nachweis. Für die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister, müssen Sie das berechtigte Interesse (zum Beispiel einen Vollstreckungstitel) nachweisen.

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21.) Was kostet eine Gewerberegisterauskunft?

Für die Erstellung einer Gewerberegisterauskunft wird eine Gebühr von 12,50 Euro erhoben.

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Abdruck Gewerbemeldung
22.) Was ist ein Abdruck einer Gewerbemeldung?

Dabei handelt es sich um eine Kopie Ihrer Gewerbemeldung.

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23.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Der Abdruck wird nur von Ihrer Gewerbemeldung erstellt. Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit. 

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Ansprechpartner:
Bürgerbüro
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Tel: 09 31/ 37 20 00
Fax: 09 31/ 37 20 29
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08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.  

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