
Die Wechselkennzeichen gibt es für Pkw oder Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1), für Krafträder, Trikes und Leicht-Pkw bis 0,4 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und einer maximalen Nutzleistung von 15 kW (Klasse L) sowie für Anhänger mit bis zu 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1).
Nichts ändern wird sich an der Kfz-Steuer. Es muss, wie bisher auch, für jedes Fahrzeug Kfz-Steuer bezahlt werden. Die zusätzlichen Kennzeichen- und Zulassungsgebühren lohnen deshalb nur, wenn die Versicherer besondere Tarife anbieten. Hiermit wird im Laufe des Jahres 2012 gerechnet.
Eine Information der Zulassungsbehörde der Stadt Würzburg
Die Vorschriften des § 47 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Abgasuntersuchung (AU) sind ab 01.01.2010 aufgrund der 41.VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 03.03.2006 nicht mehr anzuwenden. Die Anbringung von AU-Plaketten auf dem Kennzeichenschildern entfällt ab 01.01.2010 somit gänzlich.
Dies gilt auch beim Kennzeichentausch (alt gegen neu).
Ihre persönlichen Daten werden in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgefertigt. Ab da greifen alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Beim Umzug vom Landkreis Würzburg in die Stadt müssen Sie Kennzeichenschilder nicht mitbringen, wenn die Kennzeichen des Landkreises Würzburg, auf besonderen Wunsch am Fahrzeug verbleiben sollen.
Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuern und eventuell auch die Versicherung. Auch Haftungsschäden gehen während dieser Zeit zu Lasten des bei der Zulassungsbehörde eingetragenen Halters bzw. Versicherungsnehmers.
Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, den Verkauf der Zulassungsbehörde mitzuteilen.
Der sicherste Schutz ist die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die vorübergehende Stilllegung beträgt zur Zeit 5,90 Euro.
Achten Sie bei der Ausfertigung eines Kaufvertrages darauf, dass alles vollständig und leserlich ausgefüllt ist und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen!
Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann ("ich habe den Ausweis gerade nicht dabei - ich kann aber nicht noch einmal kommen - ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit"), ist höchste Vorsicht geboten.
Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem geringen Wert auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung "der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen" nutzt Ihnen gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer zwar auf dem privatrechtlichen Weg verklagen, müssen aber weiterhin Steuer und eventuell Versicherungen bezahlen.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer das Auto im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsbehörde in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwändig.
Deshalb: Fahrzeug vor dem Fahrzeugverkauf vorübergehend stilllegen!
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge zugelassen werden oder eine Betriebserlaubnis erhalten sollen, ohne dass fahrzeugspezifische Unterlagen, (z. B. Ursprungszeugnis, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ausländische Fahrzeugpapiere) vorgelegt werden können.
Die Zulassungsbehörden sind verpflichtet, den Verbleib dieser Unterlagen zu klären und das Ergebnis in den Fahrzeugunterlagen zu dokumentieren. Nur so werden Ersatzansprüche vermieden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass Fahrzeuge erst dann zugelassen werden können, wenn neben den üblichen Unterlagen zusätzliche folgende Dokumente vorgelegt werden können:
Fahrzeuge, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden soll:
Fahrzeuge, für die eine Betriebserlaubnis erteilt werden soll:
Können keine ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, ist eine gesonderte Erklärung auszufüllen und dem Antrag auf Zulassung beizufügen.
Die Vorführung der Fahrzeuge ist in jedem Fall vor der Zulassung vorgeschrieben.
Der internationale Fahrzeugschein ist die Übersetzung der hiesigen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und stellt sicher, dass die Behörden des jeweiligen Gastlandes Ihr Fahrzeug als zugelassen anerkennen. Die Gültigkeit des ausgestellten internationalen Fahrzeugscheins beträgt ein Jahr.
Was kostet der internationale Fahrzeugschein?
Die Gebühr für den internationalen Fahrzeugschein beträgt 30,70 Euro.
Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Mittlerweile gibt es Umweltzonen schon in vielen Städten.
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben.
Was muss ich mitbringen?
Damit die Zulassungsbehörde ermitteln kann, welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug erfüllt müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen.
Was kostet die Feinstaubplakette?
Für die Ausstellung der Feinstaubplakette wird eine Gebühr von 5,30 Euro erhoben.
Gestaltungsmöglichkeiten:
Folgende Kombinationsmöglichkeiten stehen für KFZ für die Internet-Reservierung zur Verfügung:
In Kombination mit den Buchstaben B, I , G, F, O, Q (die anderen Buchstaben werden im Landkreis Würzburg benutzt) ist auch möglich:
Kennzeichen mit 3 Buchstaben/Ziffern (z.B. Wü-BA1 oder WÜ-B11) dürfen Kraftfahrzeugen nur mit besonderer technischer Notwendigkeit zugeteilt werden. Im Regelfall ist dazu ein Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen notwendig.
Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Kosten:
Die Zulassungsgebühr erhöht sich um 10,20 € für die Zuteilung des Wunschkennzeichens.
Gut zu wissen...
Die Möglichkeit der Internetreservierung soll Ihre Kommunikation mit der Zulassungsbehörde der Stadt Würzburg erleichtern. Bringen Sie deshalb die ausgedruckte Bestätigung mit PIN-Nummer zur Zulassung Ihres Fahrzeuges mit.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens nicht entsteht. Auch schließen wir jegliche Gewährleistung (insbesondere für vorgeprägte Kennzeichenschilder) bei Reservierungen über das Internet aus.
Online-Reservierung:
Mit dem Antrag können Sie entscheiden, für welchen Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen - mindestens zwei Monate, höchsten elf Monate -, d.h. der Beginn ist immer der erste, das Ende immer der letzte Tag des Monats. Dieser Zeitraum wird auf dem Nummernschild eingeprägt.
Das Saisonkennzeichen erspart Ihnen die jährlich An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst und die damit in Verbindung stehenden jährlich wiederkehrenden Kosten.
Selbstverständlich haben Sie wie bisher die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug z.B. im Herbst abzumelden und bei Bedarf im Frühjahr wieder anzumelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Neuzulassung:
Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter:
Kosten:
Aber nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:
Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimer-Kennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des technischen Kulturgutes dient.
Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch ersetzt sein. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind Veränderungen zulässig, also Gurt und Kat erlaubt. Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.
Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu "nur alten Kraftfahrzeugen", die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Oldtimer-Fahrer sollten aber genau rechnen:
Wer zum Beispiel eine Isetta oder einen anderen PKW mit einem Hubraum von weniger als 900 ccm hat, fährt selbst mit dem höchsten Steuersatz für Benziner (25,36 € pro 100 ccm) billiger.
Anmerkung: Die Kfz-Steuersätze entsprechen dem Stand Februar 2002.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten:
Die Gebühr für eine Oldtimer-Zulassung beträgt 26,30 Euro. Darüber hinaus fallen noch die Kosten für die Kennzeichen und Klebesiegel an.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Beim Umzug vom Landkreis Würzburg in die Stadt müssen Sie Kennzeichenschilder nicht mitbringen, wenn die Kennzeichen des Landkreises, auf besonderen Wunsch am Fahrzeug verbleiben sollen. Dies gilt aber nur wenn der Fahrzeughalter gleich bleibt.
Kosten:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten:
Informationen über die Kosten finden Sie hier.
Was muss ich mitbringen?
Was kostet eine internationale Zulassung?
Die Gebühr für die internationale Zulassung beträgt 30,70 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten:
Hintergrund ist, dass mit Ihrem gestohlenen Kennzeichen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten begangen werden könnten. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sollten Sie sich ersparen und sofort den Verlust melden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Hierfür muss der Halter persönlich eine "Versicherung an Eides Statt" bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Kosten:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Hinweis:
Technische Änderungen sind Änderungen, die die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen. So wäre beispielsweise ein Austausch von Felgen in erster Linie nur eine optische Veränderung und bedarf keiner Eintragung.
Ändert sich aber beim Austausch nicht nur das Aussehen sondern die Breite der Felgen, muss andere Bereifung genutzt werden. Damit ändern sich z.B. die Kraftübertragung und die Bremswirkung. Daher muss hier eine Eintragung stattfinden. Sind Sie sich unklar, ob Sie eine Eintragung vornehmen müssen, wenden Sie sich bitte direkt ans Bürgerbüro.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Namensänderung
Technische Änderung
Achtung: Änderung nur mit Bestätigung einer technischen Prüfstelle !
Hierfür hat der Halter persönlich eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten:
Hierfür muss der Halter persönlich eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten:
An Parkuhren und Parkscheinautomaten sind die Sonderrechte an Werktagen Mo-Fr ab 16.00 Uhr sowie Sa ab 14.00 Uhr bis zum erneuten Beginn der Gebührenpflicht oder entsprechend der gesonderten Beschilderung gültig (zusätzlich kann mit dem Parkausweis auch noch die Berechtigung zum Fahren in Nachtfahrverbotszonen erworben werden, wenn die Wohnung in einem gesperrten Bereich liegt).
In den Bewohnerparkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis parken. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. In der übrigen Zeit stehen die Parkflächen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.
Einen Parkausweis können nur Anwohner (oder Firmen) beantragen die
Hier können Sie den Antrag für den Bewohnerparkausweis herunterladen:
![]() | Antrag auf Bewohnerparkausweis Stand Juli 2011 |
Diesen Antrag können Sie uns auch ausgefüllt und unterschrieben, unter Beigabe sämtlicher Unterlagen, per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
Sie erhalten dann ihren Bewohnerparkausweis per Post mit einer Rechung zugeschickt.
Hinzu kommen 0,30 € für die Verwendung eines amtl. Klebesiegels. Die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk kostet 2,50 Euro.
Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,30 Euro. Für Ersatzausweise wird eine Gebühr von 10,80 Euro erhoben.
Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen. Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
Öffnungszeiten:
| Mo, Mi | 08:00 - 13:00 Uhr |
| Di | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Do | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.