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Verwaltung & Politik
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An, Ab- und Ummeldung
1.) Wann muss ich die An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes melden?
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich bei der Meldebehörde (= Einwohnermeldeamt) anmelden. Gleiches gilt für den Umzug innerhalb des Stadtgebietes.
HINWEIS: Füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus und bringen Sie dieses zur Anmeldung ins Bürgerbüro mit.

Anmelde - / UmmeldeformularAnmelde - / Ummeldeformular

 
Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren WohnungenZusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen

Eine formelle Abmeldung ist nur noch in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wegzug ins Ausland
  • bei der Aufgabe einer Nebenwohnung und Wegzug zur bestehenden Hauptwohnung
  • Meldung „ohne festen Wohnsitz“
AbmeldeformularAbmeldeformular

In allen anderen Fällen entfällt die Abmeldepflicht, da die „neue“ Meldebehörde die Wegzugsgemeinde von der Abmeldung unterrichtet.

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2.) Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen unter 16 Jahren haben die gesetzlichen Vertreter diese Meldung vorzunehmen. Für Personen, die unter Betreuung stehen, unterliegt der Betreuer der Meldepflicht.

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3.) Gibt es eine Frist zur Meldung?

Ja; die An- oder Ummeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung in die Zukunft grundsätzlich nicht möglich ist.

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4.) Was kostet mich die An-, Um- Abmeldung?

Meldungen im Zusammenhang mit der Wohnsitznahme (An-, Ummeldbestätigungen) sind gebührenfrei.

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6.) Was ist die Meldepflicht?

In Bayern besteht die gesetzliche Pflicht, sich an einem neuen Wohnort (z.B. nach einem Umzug) bei der Meldebehörde  (= Einwohnermeldeamt) anzumelden. Diese Pflicht gilt übrigens auch in anderen Bundesländern.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Umzug, als Fahrzeughalter ihr Fahrzeug auch auf die neuen Anschrift ummelden müssen !!

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7.) Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten

Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten

- an Parteien und Wählergruppen

- für Alters- oder Ehejubiläen

- an Adressbuchverlage

- für automatischen Abruf über das Internet

- an Religionsgemeinschaften des Ehegatten

schriftlich widersprechen.

Füllen Sie bitte folgenden Antrag aus und geben Sie ihn im Bürgerbüro ab.

 

Widerspruch gegen die Weitergabe von MeldedatenWiderspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

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Melde- und Abmeldebestätigung
8.) Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung?
In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können, dass Sie an einem Wohnsitz nicht mehr ansässig sind. Dazu dienen die jeweiligen Bestätigungen. Die Daten dazu liefert die Meldebehörde auf Basis der im Melderegister eingetragenen Daten.

Allerdings werden Abmeldebestätigungen selten benötigt, da im Falle eines Umzuges eine automatische Abmeldung vom vorherigen Wohnsitz vorgenommen wird.

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9.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um sich im Bürgerbüro eine Meldebestätigung ausstellen lassen zu können, müssen Sie als Bürger Würzburgs gemeldet sein. Für die Abmeldebestätigung muss eine Meldung in Würzburg bestanden haben und Sie inzwischen bei einer anderen Gemeinde gemeldet sein oder, beispielsweise nach einem Umzug ins Ausland, sich ordnungsgemäß abgemeldet haben.

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10.) Was muss ich mitbringen?

Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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11.) Was kostet eine Melde- oder Abmeldebestätigung?

Die Bearbeitungsgebühr für eine Meldebestätigung beträgt 5,00 Euro.

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Einfache Melderegisterauskunft
12.) Was ist eine Melderegisterauskunft?

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Würzburg wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Würzburg wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden.


Sie haben zwei Möglichkeiten die Melderegisterauskunft zu beantragen:

1. Schriftliche Beantragung bei der Stadt Würzburg

Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag bei einer einfachen Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und bei einer erweiterten Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 12 Euro in Form eines Schecks oder in bar bei.

Den Antrag richten Sie bitte an:

Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg

2. Online über die Bürgerauskunft der ZEMAexterner Link

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13.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie, um Auskunft zu einer Person einholen zu können

  • den Vor- und Nachnamen
  • die letzte bekannte Anschrift oder das Geburtsdatum der Person

kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend.

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14.) Was muss ich mitbringen?

Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie die Daten der gesuchten Person.

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15.) Was kostet eine Melderegisterauskunft?

Für eine einfache Melderegisterauskunft wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich erfolgen und kostet 12,00 Euro. Wird die Melderegisterauskunft online beantragt, müssen Sie die Kosten bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.

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Melderegisterauskunft für kommerzielle Anbieter
16.) Was ist eine Melderegisterauskunft?

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Würzburg wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Würzburg wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden.

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17.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie, um Auskunft zu einer Person einholen zu können

  • den Vor- und Nachnamen
  • die letzte bekannte Anschrift oder das Geburtsdatum der Person

kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend.

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18.) Was muss ich mitbringen?

Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie die Daten der gesuchten Person.

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19.) Was kostet eine Melderegisterauskunft?

Für eine einfache Melderegisterauskunft wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Wird die einfache Melderegisterauskunft online beantragt, ermäßigt sich die Gebühr auf nur 8,00 Euro. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich erfolgen und beträgt 12 Euro.

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20.) Automatische Listenverarbeitung für kommerzielle Anwender

Gerade für kommerzielle Anwender der Melderegisterauskünfte ist es wichtig, relativ viele Adressanfragen mit möglichst wenig Aufwand durchführen zu können.

Durch eine Softwareumstellung steht das bisherige System nicht mehr zur Verfügung.

Bitte melden SIe sich bei der Zemaexterner Linkoder einem anderen Internetanbieter an.

Sie können ihre Melderegisterauskunft auch schriftlich bei der Stadt Würzburg beantragen.

Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag bei einer einfachen Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und bei einer erweiterten Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 12 Euro in Form eines Schecks oder in bar bei.

Den Antrag richten Sie bitte an:

Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
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Melderegisterauskunft Archiv
21.) Was ist eine archivierte Melderegisterauskunft?

Bis zum 1.1.1986 wurden Personendaten ausschließlich in Karteikartenform gespeichert und nicht in die EDV übernommen. Daher können solche Auskünfte nur noch über das Einwohnermelde- oder Stadtarchiv manuell eingeholt werden.

Welche Informationen Sie über Personen einholen können, erfahren Sie im Artikel einfache Melderegisterauskunft.

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22.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie um Auskunft zu einer Person einholen zu können.

 

  • den Vor- und Nachnamen
  • die letzte bekannt Anschrift in Würzburg oder ggf. das Geburtsdatum der Person

 

kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend. Für erweiterte Melderegisterauskünfte muss ein berechtigtes Interesse, beispielsweise in Form eines Schuldtitels gegenüber der Person, bestehen.

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23.) Was muss ich mitbringen?

Die Daten der gesuchten Person. Zusätzlich müssen Sie bei einer erweiterten Archiv-Melderegisterauskunft den Beweis des berechtigten Interesses antreten können.


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24.) Was kostet eine Melderegisterauskunft?

Für eine Melderegisterauskunft mit Daten aus dem Archiv wird wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben.


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Erstattung Semesterticket
25.) Wie kann ich mir die Semesterticketgebühr teilweise erstatten lassen?

Wenn Sie als Student neu nach Würzburg gezogen sind, können Sie sich zwei Semester lang die Kosten für Ihr Semesterticket teilweise erstatten lassen.

Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag (erhältlich im Bürgerbüro oder beim Studentenwerk) ausfüllen und uns zukommen lassen. Die Erstattung von je 30 Euro wird nach Ende des betreffenden Semesters vorgenommen.

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26.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg neu angemeldet und ein Studium in Würzburg begonnen haben.

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27.) Was muss ich mitbringen?

Sie benötigen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

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28.) Was kostet ein Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühr?

Der Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühr ist kostenfrei.
 

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Aufenthaltsbestätigung
29.) Was ist eine Aufenthaltsbescheinigung?

Für einige Anträge benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung, beispielsweise Informationen über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit.

Die Gültigkeit von Aufenthaltsscheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle.

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30.) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

 Eine Aufenthaltsbesscheinigungen erhalten Sie nur, wenn Sie als Einwohner in Würzburg gemeldet sind.



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31.) Was muss ich mitbringen?

Um eine Aufenthaltsbestätigung erhalten zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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32.) Was kostet eine Aufenthaltsbescheinigung?

Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro.

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Haushaltsbescheinigung
33.) Was ist eine Haushaltsbescheinigung?

Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie u.a. für die Beantragung von Kindergeld bei der Kindergeldkasse (Arbeitsamt). In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.

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34.) Was muss ich mitbringen?

Um eine Haushaltsbescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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35.) Was kostet eine Haushaltsbescheinigung?

Für die Kindergeldkasse ist die Ausstellung der Bescheinigung gebührenfrei. In allen anderen Fällen wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.

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Ausstellung oder Änderung von Lohnsteuerkarten
36.) Information zur Lohnsteuerkarte

Ab dem Kalenderjahr 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr. Die in der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Merkmale und Freibeträge gelten weiterhin. Für sämtlche Eintragungen und Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ist nun das Finanzamt (in der Regel  das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers) zuständig.

Die erstmalige Ausstellung der Lohnsteuerkarte (ab 2011 Ersatzbescheinigung) und die Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale wird ab dem Steuerjahr 2011 ausschließlich vom örtlich zuständigen Finanzamt bearbeitet.

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Ansprechpartner:
Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31/ 37 20 00
Fax: 09 31/ 37 20 29
buergerbuero@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten:

 

Mo, Mi    08:00 - 13:00 Uhr
Di
 
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Do
 
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.  

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Sammelrufnummer für Einwohnermeldewesen
Tel: 0931 - 37 24 07
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