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Eine formelle Abmeldung ist nur noch in folgenden Fällen erforderlich:
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In allen anderen Fällen entfällt die Abmeldepflicht, da die „neue“ Meldebehörde die Wegzugsgemeinde von der Abmeldung unterrichtet.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Umzug, als Fahrzeughalter ihr Fahrzeug auch auf die neuen Anschrift ummelden müssen !!
Füllen Sie bitte folgenden Antrag aus und geben Sie ihn im Bürgerbüro ab.
![]() | Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten |
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Allerdings werden Abmeldebestätigungen selten benötigt, da im Falle eines Umzuges eine automatische Abmeldung vom vorherigen Wohnsitz vorgenommen wird.
Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.
In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über
einzelner bestimmter Personen eingeholt werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten die Melderegisterauskunft zu beantragen:
1. Schriftliche Beantragung bei der Stadt Würzburg
Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag bei einer einfachen Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und bei einer erweiterten Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 12 Euro in Form eines Schecks oder in bar bei.
Den Antrag richten Sie bitte an:
2. Online über die Bürgerauskunft der ZEMA
kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend.
Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.
In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über
einzelner bestimmter Personen eingeholt werden.
kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend.
Durch eine Softwareumstellung steht das bisherige System nicht mehr zur Verfügung.
Bitte melden SIe sich bei der Zema
oder einem anderen Internetanbieter an.
Sie können ihre Melderegisterauskunft auch schriftlich bei der Stadt Würzburg beantragen.
Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag bei einer einfachen Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und bei einer erweiterten Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 12 Euro in Form eines Schecks oder in bar bei.
Den Antrag richten Sie bitte an:
Welche Informationen Sie über Personen einholen können, erfahren Sie im Artikel einfache Melderegisterauskunft.
kennen müssen. Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis dieser drei Daten ausreichend. Für erweiterte Melderegisterauskünfte muss ein berechtigtes Interesse, beispielsweise in Form eines Schuldtitels gegenüber der Person, bestehen.
Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag (erhältlich im Bürgerbüro oder beim Studentenwerk) ausfüllen und uns zukommen lassen. Die Erstattung von je 30 Euro wird nach Ende des betreffenden Semesters vorgenommen.
Die Gültigkeit von Aufenthaltsscheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle.
Die erstmalige Ausstellung der Lohnsteuerkarte (ab 2011 Ersatzbescheinigung) und die Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale wird ab dem Steuerjahr 2011 ausschließlich vom örtlich zuständigen Finanzamt bearbeitet.
Öffnungszeiten:
| Mo, Mi | 08:00 - 13:00 Uhr |
| Di | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Do | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die letzte Annahmemöglichkeit ist derzeit eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.