Sterbefälle von Personen, die in Würzburg verstorben sind, werden beim Standesamt Würzburg beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Ausführliche Auskünfte über die Möglichkeiten und auch Verpflichtungen zur Anzeige eines Sterbefalls und Hinweise über vorzulegende Dokumente für die Sterbefallregistrierung finden Sie auf unserem Merkblatt, das Sie als pdf-Dokument herunterladen und auch ausdrucken können.
Ein Formblatt für schriftlich Anzeigende haben wir zum Download für Sie bereitgestellt:
als Word-Datei zum Ausfüllen am PC und als PDF-Dokument zum handschriftlichen Ausfüllen
Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines Deutschen oder einer dem deutschen Recht unterstehenden Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben wir auf einem gesonderten Merkblatt für Sie zusammengefasst, das Sie als pdf-Dokument herunterladen und auch ausdrucken können.
Sie finden und im Rathaus, Rückermainstr. 2, im II. Stock, in Zimmer 223
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Öffungszeiten, Ansprechpartner im Sterbebüro finden Sie im Wegweiser Standesamt